Bundesgerichtshof (BGH – VIII ZR 80/14, Urteil vom 15.04.2015) – Gebrauchtwagenhändler muss kaputtes Auto zurücknehmen!
Wer ein gebrauchtes Auto mit schwerwiegenden Mängeln vom Händler kauft, darf es wieder zurückgeben, urteilt der BGH. Das gilt auch, wenn der Wagen vor kurzem durch den TÜV gekommen ist.
Das Auto sei wegen „der massiven, ohne weiteres erkennbaren Korrosion nicht in einem Zustand“ gewesen, der die Erteilung einer TÜV-Plakette gerechtfertigt hätte. Zudem habe die Klägerin „nachvollziehbar jedes Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Fachkompetenz des beklagten Gebrauchtwagenhändlers verloren“ und musste sich deshalb nicht auf eine Nacherfüllung durch ihn einlassen.