Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Berliner Zeitung am 14.04.2015 – Graffiti im Erdgeschoss kein Mangel für obere Wohnung!

Mieter können Schmierereien nicht ohne weiteres als Mangel geltend machen, wie aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Mitte hervorgeht (Az.: 7 C 43/14).

Nach Ansicht des Amtsgericht hat der Mieter allerdings keinen Anspruch auf Beseitigung. Denn bei dem Objekt handele es sich nicht um eine Luxusimmobilie, die vom Mieter aufgrund repräsentativer Gründe angemietet wurde.

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