BGH – I ZR 59/13, Urteil vom 02.04.2015 – Der Puma-Pudel darf keine Marke sein!
Ein Pudel, der wie der Puma der Sportartikel-Firma springt – ein Hamburger Designer wollte sich seine Parodie als Marke schützen lassen. Das ging Puma zu weit – und dem Bundesgerichtshof auch.
Eine Verwechslungsgefahr der beiden Logos habe zwar nicht bestanden – aber der beklagte T-Shirt-Designer Thomas Horn habe mit seiner Darstellung eines springenden Pudels und des Schriftzugs “PUDEL” die Wertschätzung der bekannten Marke ausgenutzt, um sein Produkt bekannter zu machen, sagte der Vorsitzende Richter: “Das ist grundsätzlich unlauter.”
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/puma-bundesgerichtshof-101.html