Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz – Amtliche Kostenschätzung beziffert die Kosten für Mietenvolksentscheid auf 3,3 Mrd. Euro!

10.04.2015, Pressemitteilung – Das Berliner Abstimmungsgesetz schreibt bei Volksbegehren eine amtliche Kostenschätzung vor, mit der die finanziellen Auswirkungen der geforderten Maßnahmen auf den Berliner Landeshaushalt beziffert werden.

Die finanziellen Auswirkungen auf den Berliner Landeshaushalt liegen für den Zeitraum des frühestmöglichen Inkrafttretens des Gesetzes am 1. Januar 2017 bis zum Jahr 2021 bei 3,281 Mrd. Euro. Für das Jahr 2017 ergibt die Kostenschätzung einen Betrag von 791,3 Mio. Euro. Diese Summen beziffern die Kosten der in den ersten fünf Jahren voraussichtlich wesentlichen haushaltsrelevanten Maßnahmen, die von der Initiative „Mietenvolksentscheid e.V. i.G.“ in ihrem Gesetzentwurf gefordert werden.
Im Einzelnen sind dies:

  1. Einrichtung eines Wohnungsneubauförderfonds zur Sicherung tragbarer Mieten im Sozialen Wohnungsbau. Die Kosten liegen hier bei 1,609 Mrd. Euro für den Zeitraum von 2017 bis 2021.
  2. Umwandlung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften in rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Kosten liegen hier bei 545,3 Mio. Euro für fünf Jahre.
  3. Sicherung der Mieten und Bindung im Bestand von öffentlich geförderten Wohnungen durch einkommensorientierte Mietsubvention. Die Kosten liegen hier bei 606 Mio. Euro für 2017 bis 2021.
  4. Ankauf von Sozialwohnungsbeständen. Die Kosten liegen hier bei 520 Mio. Euro für den Zeitraum von 2017 bis 2021.

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_1504/nachricht5550.html