Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Staaken.info am 10.04.2015 – Wichtige Mieterinfos zum Eigentümerwechsel Heerstraße-Nord!

Obwohl die betroffenen Mieter von der GSW über den Eigentümerwechsel schon per Brief informiert wurden, so bleiben doch noch manche Unsicherheiten und offene Fragen. Auf den entsprechenden Kommentar einer Mieterin  zum Artikel auf staaken.info hat der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund AMV mit hilfreichen Informationen geantwortet. Zu wichtig um als Kommentar “versteckt zu bleiben” – deshalb nun Fragen und Antworten hier…

Vier Punkte zum Eigentümerwechsel:

“1) Kein Mieter muss mit ADO Properties einen neuen Mietvertrag abschließen. Der bestehende Mietvertrag gilt weiter. Es gilt § 566 BGB – “Kauf bricht nicht Miete”, d. h. der Mietvertrag geht mit allen Rechten und Pflichten auf ADO Properties über.

2) Die Miete ist zur Zeit noch an die GSW Immobilien AG zu zahlen. ADO Properties ist noch nicht der Vermieter, sondern immer noch die GSW. ADO Properties wird erst mit Eintragung im Grundbuch Eigentümer und damit Vermieter. Erst ab diesem Zeitpunkt darf ADO Properties die Miete fordern oder wenn die GSW schriftlich mitteilt, dass nunmehr die Miete ab sofort an ADO Properties zu zahlen sei.

3) Die Mietkaution ist von der GSW an ADO Properties auszukehren. Nach § 566a BGB haftet ADO Properties auf Rückzahlung der Mietkaution, und zwar unabhängig davon, ob ADO die Kaution auch tatsächlich von der GSW erhalten hat. Daneben haftet ersatzweise auch die GSW weiter.

4) Für das Jahr 2014 muss noch die GSW (Ista) über die Betriebs- und Heizkosten abrechnen. Für das Jahr 2015 wird die Nebenkostenabrechnung von der ADO erstellt werden.”

http://www.staaken.info/2015/04/wichtige-mieterinfos-zum-eigentumerwechsel/