Wohnberechtigungsschein für langjährig geduldete Ausländer möglich!
Wenn Ausländer mit einer Duldung in Deutschland leben, heißt das, dass sie zwar keinen rechtmäßigen Aufenthaltstitel besitzen, sie auf der anderen Seite aber aus den verschiedensten Gründen nicht abgeschoben werden können.
Für einen Teil der Menschen, die über lange Zeit bereits mit einer so genannten „Kettenduldung“ leben, deren Duldung also immer wieder verlängert wurde, weil die Abschiebungshindernisse weiterhin bestehen, gibt es jetzt Chancen auf leichteren Zugang zum Wohnungsmarkt. Bedingung ist, dass für die geduldete Person ein dauerhaftes Abschiebungshindernis aus Artikel 8 EMRK und Artikel 6 GG besteht, sie nicht zur Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist und sie Anspruch auf Übernahme der angemessenen Kosten für eine private Unterkunft hat.
https://www.berlin.de/lb/intmig/presse/archiv/20140210.0920.394263.html