Der Tagesspiegel am 14.04.2015 – Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Richter zweifeln am Betreuungsgeld!
Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof hob hervor, dass der Bund nur dann ein Gesetz auf dem Gebiet der “öffentlichen Fürsorge” erlassen dürfe, wenn die Regelung “zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erforderlich” sei. Die Bundesregierung hatte in der Verhandlung jedoch große Mühe, dies zu belegen. Ein Unterschied in den Lebensverhältnissen sei “in der Tat nicht so einfach nachzuweisen”, gab der Prozessbevollmächtigte der Regierung, Michael Sachs, zu.
Die Berichterstatterin des Verfahrens, Richterin Gabriele Britz, hatte zuvor betont, für eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes müsste die Differenz der Lebensverhältnisse “erheblich” sein.