Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Energieausweis: Wer muss was?

Fakten-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale Berlin – Der Energieausweis soll laut Energieeinsparverordnung (EnEV) Klarheit über die energetische Qualität eines Gebäudes und über die zu erwartenden Energiekosten schaffen.

Roland Scharathow, Koordinator der Energieberatung der Verbraucherzentrale Berlin erläutert die Eckpunkte: Der fünfseitige Energieausweis enthält neben grundlegenden Angaben zum Gebäude entweder die Kennwerte für den Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder den Energieverbrauch (Verbrauchsausweis). Zudem beinhaltet der Ausweis, soweit möglich, Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustands. “Hier handelt es sich ganz klar um Empfehlungen”, betont Scharathow. “Niemand ist verpflichtet die Liste abzuarbeiten. Am besten bespricht man mit einem Energieberater, was möglich und sinnvoll ist.”

https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/energieausweis–wer-muss-was