Schütt Immobilien aus Kiel zum neuen Mindestlohngesetz: Keine Hauswart-Dienstverträge mehr mit Einzelpersonen!
Nach Angaben von Hans Schütt Immobilien in Kiel haben die praxisfremden Aufzeichnungs- und Prüfpflichten des neuen Mindestlohngesetzes bereits dazu geführt, dass künftig durch das Unternehmen keine Hauswart-Dienstverträge mit Einzelpersonen mehr abgeschlossen werden. Klaus H. Schütt, geschäftsführender Gesellschafter der Hans Schütt Immobilien GmbH: „Der vom Gesetzgeber geforderte Aufzeichnungsaufwand ist diesbezüglich viel zu groß. Wir werden – ebenso wie viele Kollegen – künftig ausschließlich Firmen beauftragen. Dies wird unsere Betriebskostenabrechnung mit rund 25 Prozent Mehrkosten belasten, die von den Mietern zu tragen sind.“