Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Rechte des Reisenden bei Reisemangel!

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz informiert in einem Überblick über die wichtigsten Rechte von Reisenden:

Hat der Reisende eine Pauschalreise gebucht, bietet ihm das Bürgerliche Gesetzbuch einen besonderen Schutz. Eine Pauschalreise liegt dann vor, wenn mehrere Reiseleistungen, etwa Flug und Hotelunterbringung, verbunden und zu einem Gesamtpreis verkauft werden. Der Reisende schließt hier keine Verträge mit der Fluggesellschaft oder dem Hotel ab, sondern mit einem Reiseveranstalter, der diese Leistungen zu der Pauschalreise verbunden hat.

http://www.bmjv.de/DE/Themen/ReisenundVerkehr/_doc/20150331_Ueberblick_Reiserecht.html