SÜDWEST PRESSE am 21.04.2015 – Bahnstreik: Geld zurück bei Zugausfällen oder Verspätungen!
Auf die Bahnkunden rollt der nächste Streik zu: Für Heute und Donnerstag kündigte die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ihren nächsten Ausstand an. Fahrgäste haben ein Recht auf Entschädigungen, wenn die Züge ausfallen oder später kommen als gebucht.
Ab welcher Verspätung bekommen Bahnfahrer eine Entschädigung?
Kommt ein Fahrgast mindestens eine Stunde zu spät am Ziel an, muss das verantwortliche Bahnunternehmen 25 Prozent des Fahrpreises erstatten. Bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Der Aufpreis für den ICE-Sprinter wird schon ab 30 Minuten Verspätung erstattet.