Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Haften Auszubildende ohne Rücksicht auf ihr Alter nach den gleichen Regeln wie andere Arbeitnehmer?

Die Antwort des Bundesarbeitsgerichts (BAG – 8 AZR 67/14, Urteil vom 19.03.2015) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das BAG in seiner Pressemitteilung Nr. 16/2015 vom 19.03.2015 wie folgt aus: “Auszubildende, die durch ihr Verhalten bei einem Beschäftigten desselben Betriebs einen Schaden verursachen, haften ohne Rücksicht auf ihr Alter nach den gleichen Regeln wie andere Arbeitnehmer…  Das Landesarbeitsgericht ist zu dem Ergebnis gekommen, der Wurf sei nicht betrieblich veranlasst gewesen. Der Beklagte habe schuldhaft gehandelt. Das Landesarbeitsgericht hat ihn zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro verurteilt… Die Revision des Beklagten blieb vor dem Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts ohne Erfolg. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts ist ohne Rechtsfehler. Die Voraussetzungen des Haftungsausschlusses nach § 105 Abs. 1, § 106 Abs. 1 SGB VII sind nicht erfüllt.”