Archiv für den Monat: April 2015

Aus der Rubrik “Mietertipps”:

Umziehen nach Berlin – Tipps für die Wohnungssuche!

Der Tagesspiegel – “Wenn Berlin ruft, ist es schwer zu widerstehen. Hat man sich dann für den Umzug entschieden, muss eine geeignete Wohnung her. Wie Sie sich gegen die vielen Mitbewerber durchsetzen und Ihre Chancen verbessern können, erfahren Sie in unseren Tipps für die Wohnungssuche in Berlin…”

http://www.tagesspiegel.de/themen/umziehen-nach-berlin/umziehen-nach-berlin-tipps-fuer-die-wohnungssuche-ein-erfahrungsbericht/11191712.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Europa-Center am Kurfürstendamm – Der Stolz von West-Berlin wird 50!

Die Berliner Zeitung schreibt: “Vor 50 Jahren wurde das Europa-Center eingeweiht. West-Berlin war stolz darauf, endlich ein richtiges Hochhaus zu besitzen. Heute hat das Gebäude mit dem Shopping-Center am Kudamm viel von seinem Glanz eingebüßt: Vor allem innen ist dringend eine Überarbeitung nötig…”

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/europa-center-am-kurfuerstendamm-der-stolz-von-west-berlin-wird-50,10809148,30275512.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Rechte des Reisenden bei Reisemangel!

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz informiert in einem Überblick über die wichtigsten Rechte von Reisenden:

Hat der Reisende eine Pauschalreise gebucht, bietet ihm das Bürgerliche Gesetzbuch einen besonderen Schutz. Eine Pauschalreise liegt dann vor, wenn mehrere Reiseleistungen, etwa Flug und Hotelunterbringung, verbunden und zu einem Gesamtpreis verkauft werden. Der Reisende schließt hier keine Verträge mit der Fluggesellschaft oder dem Hotel ab, sondern mit einem Reiseveranstalter, der diese Leistungen zu der Pauschalreise verbunden hat.

http://www.bmjv.de/DE/Themen/ReisenundVerkehr/_doc/20150331_Ueberblick_Reiserecht.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Darf der vom Vermieter bei einer Eigenbedarfskündigung geltend gemachte Wohnbedarf von Gerichten auf Angemessenheit überprüft werden?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 166/14, Urteil vom 04.03.2015) lautet: Nein!

Zur Begründung führt der BGH in seiner vorgenannten Entscheidung in seinen amtlichen Leitsätzen zu a) + b) wie folgt aus:  “a) Die Gerichte haben grundsätzlich zu respektieren, welchen Wohnbedarf der Vermieter für sich oder seine Angehörigen als angemessen sieht. Sie sind daher nicht berechtigt, ihre Vorstellungen von angemessenem Wohnen verbindlich an die Stelle der Lebensplanung des Vermieters (oder seiner Angehörigen) zu setzen (im Anschluss an BVerfGE 79, 292, 304 f.; 89, 1, 9; NJW 1994, 995; NJW 1995, 1480, 1481; NJW- RR 1999, 1097, 1098).  b) Der vom Vermieter geltend gemachte Wohnbedarf ist nicht auf Angemessenheit, sondern nur auf Rechtsmissbrauch zu überprüfen. Rechtsmissbräuchlich ist nicht schon der überhöhte, sondern erst der weit überhöhte Wohnbedarf. Die Wertung, ob der geltend gemachte Wohnbedarf weit überhöht ist, haben die Gerichte unter Abwägung der beiderseitigen Interessen anhand objektiver Kriterien unter konkreter Würdigung der Einzelfallumstände zu treffen (im Anschluss an BVerfGE 68, 361, 373 f.; BVerfG, NJW 1993, 1637, 1638; WuM 1993, 380, 384; NJW 1994, 995, 996; NJW 1994, 2605, 2606; NJW 1995, 1480 f.).”

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Wie Luxussanierungen die Mietpreisbremse aushebeln!

Werden Wohnungen für viel Geld modernisiert, sind sie von der Mietpreisbremse ausgenommen. Politiker warnen davor, dass die Maßnahme deshalb weit weniger Erfolg bringen könnte als gedacht.

Das Gesetz sieht zwei wesentliche Ausnahmen vor: Die Mietpreisbremse gilt nicht für neu gebaute Wohnungen. Ebenso ausgenommen sind umfassend modernisierte Wohnungen. Und hier wittern Berliner Politiker einen gravierenden Stolperstein: Lädt dieser Punkt im Gesetz Vermieter dazu ein, Luxusmodernisierungen durchzuführen? “Auf jeden Fall”, warnt Antje Kapek, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Abgeordnetenhaus. Iris Spranger, Sprecherin der SPD-Fraktion für den Bereich Bauen, Wohnen und Mieten, teilt die Befürchtung.

http://www.morgenpost.de/berlin/article138891593/Wie-Luxussanierungen-die-Mietpreisbremse-aushebeln.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

In Berlin sind 2000 neue Künstlerateliers geplant!

Bis zum Jahr 2020 sollen in Berlin 2000 neue Ateliers für freischaffende Künstler entstehen. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) sagte am 30.03.2015, Kunst und Kultur blieben neben der Wissenschaft das wichtigste Standbein für die Stadt. «Deshalb ist es wichtig, freie und bezahlbare Räume für Künstler zu schaffen und zu erhalten.»

http://www.welt.de/regionales/berlin/article138930347/In-Berlin-2000-neue-Kuenstlerateliers-geplant.html

Aus der Rubrik “Verbraucherstatistiken”:

Bundesagentur für Arbeit – Presse-Info 012 vom 31.03.2015:

Der Arbeitsmarkt im März 2015 –  Einsetzende Frühjahrsbelebung stärker als üblich!

Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist von Februar auf März um 85.000 auf 2.932.000 gesunken. Im Durchschnitt der letzten drei Jahre ist die Arbeitslosigkeit weniger stark gesunken, nämlich um 75.000 oder 2 Prozent. Saisonbereinigt ist die Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vormonat um 15.000 zurückgegangen. Gegenüber dem Vorjahr waren 123.000 Menschen weniger arbeitslos gemeldet.

http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Presse/Presseinformationen/ArbeitsundAusbildungsmarkt/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI737632

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Muss eine Wohnung über eine Küche oder eine Kochgelegenheit verfügen?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 127/14, Urteil vom 18.02.2015) lautet: Ja!

Zur Begründung führt der BGH in seiner vorgenannten Entscheidung auf der Seite 6 unter Randnummer 15 wie folgt aus: “Unter einer Wohnung wird ein selbständiger, räumlich und wirtschaftlich abgegrenzter Bereich verstanden, der eine eigenständige Haushaltsführung ermöglicht. Für die Beurteilung, ob in einem Gebäude mehr als zwei Wohnungen vorhanden sind, ist – ungeachtet einer etwaigen abweichenden baurechtlichen Einordnung – die Verkehrsanschauung maßgebend (vgl. Senatsurteile vom 17. November 2010 – VIII ZR 90/10, NJW-RR 2011, 158 Rn. 8 mwN; vom 25. Juni 2008 – VIII ZR 307/07, WuM 2008, 564 Rn. 19 f.). Da eine eigenständige Haushaltsführung gemeinhin voraussetzt, dass eine Küche oder eine Kochgelegenheit vorhanden ist (Senatsurteil vom 17. November 2010 – VIII ZR 90/10, aaO Rn. 9), müssen die dafür erforderlichen Versorgungsanschlüsse (Wasser, Abwasser, Strom) vorhanden sein. Hingegen ist nicht erforderlich, dass die Küche mit Möbeln und Geräten ausgestattet ist (Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 11. Aufl., § 573a BGB Rn. 21).”

Aus der Rubrik “Mieterproteste”:

Wohnen wird zu teuer – Genossen, ihr müsst raus!

Die Wohnungsbau-Verein Neukölln eG gehört zu den großen und traditionsreichen Wohnungsbaugenossenschaften Berlins. Sie bewirtschaftet ca. 6.000 Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen. Die Genossenschaft hat derzeit über 14.000 Mitglieder. Sie beabsichtigt, die Mietshäuser Heidelberger Straße 15 – 18 in 12059 Berlin abzureißen und durch Neubauten zu ersetzen.

Das Problem: Viele der Bewohner könnten sich dann die Miete nicht mehr leisten. Derzeit zahlen sie unter 5 Euro netto kalt, dann wären es 8,50 Euro,…

Norbert Erdmann
und 14 weitere Mieter wollen sich nun den Plänen des Vorstands widersetzen: „Wir haben weder dem Auszug aus unseren Wohnungen noch dem Abriss der Häuser zugestimmt“, schreiben sie in einer Stellungnahme, die der taz vorliegt. „Wir erklären hiermit, dass wir nicht ausziehen werden.“ Sinn der Genossenschaft sei es, Menschen das Wohnen in dem sozialen Umfeld zu gewährleisten, in dem sie zum Teil schon seit Jahrzehnten lebten.

http://www.taz.de/Wohnen-wird-zu-teuer/!157361/

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Neue Tricks der Stromdiscounter –  Teurer Billigstrom!

“Besonders beliebt sind Schummeleien mit Bonuszahlungen. Vorsichtig sollten Verbraucher werden, wenn sie im Kleingedruckten die Klausel finden, dass der Bonus bei Vertragsverstößen nicht ausgezahlt wird. Manche Firmen schreiben nämlich nicht dazu, was ein solcher Vertragsverstoß überhaupt ist. So läuft man als Kunde Gefahr, dass schon ein versehentlich falsch abgelesener Zählerstand zum Entzug des Rabatts führt. Generell gilt: Ist der Bonus außergewöhnlich hoch, sollte man auch hier auf der Hut sein…”

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/neue-tricks-der-stromdiscounter-teurer-billigstrom/11571870.html