Archiv für den Monat: April 2015

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Darf der Käufer beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler den sofortigen Rücktritt bei fehlender Verkehrssicherheit eines als “TÜV neu” verkauften Fahrzeugs erklären?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 80/14, Urteil vom 15.04.2015) lautet: Ja!

Zur Begründung führt der BGH in seiner Pressemitteilung 58/2015 vom 15.04.2015 wie folgt aus: “Die auf Rückzahlung des Kaufpreises gerichtete Klage der Käuferin hatte in allen Instanzen Erfolg. Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat allerdings hinreichende Feststellungen des Berufungsgerichts zu einer arglistigen Täuschung des Beklagten vermisst. Die Entscheidung des Berufungsgerichts erwies sich jedoch aus anderen Gründen als richtig. Denn der Anspruch der Klägerin auf Rückzahlung des Kaufpreises ergibt sich jedenfalls aus dem von ihr hilfsweise erklärten Rücktritt. Das gekaufte Fahrzeug war mangelhaft, weil es sich entgegen der vereinbarten Beschaffenheit aufgrund der massiven, ohne weiteres erkennbaren Korrosion nicht in einem Zustand befand, der die Erteilung einer TÜV-Plakette am Tag des Kaufvertrags rechtfertigte. Die Klägerin war deshalb auch ohne vorherige Fristsetzung zum Rücktritt berechtigt, weil eine Nacherfüllung für sie nach § 440 Satz 1 Alt. 3 BGB unzumutbar war. Angesichts der beschriebenen Umstände hat die Klägerin nachvollziehbar jedes Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Fachkompetenz des beklagten Gebrauchtwagenhändlers verloren und musste sich nicht auf eine Nacherfüllung durch ihn einlassen.”

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Der Tagesspiegel am 14.04.2015 – Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe:  Richter zweifeln am Betreuungsgeld!

Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof hob hervor, dass der Bund nur dann ein Gesetz auf dem Gebiet der “öffentlichen Fürsorge” erlassen dürfe, wenn die Regelung “zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erforderlich” sei. Die Bundesregierung hatte in der Verhandlung jedoch große Mühe, dies zu belegen. Ein Unterschied in den Lebensverhältnissen sei “in der Tat nicht so einfach nachzuweisen”, gab der Prozessbevollmächtigte der Regierung, Michael Sachs, zu.

Die Berichterstatterin des Verfahrens, Richterin Gabriele Britz, hatte zuvor betont, für eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes müsste die Differenz der Lebensverhältnisse “erheblich” sein.

http://www.tagesspiegel.de/politik/klage-vor-dem-bundesverfassungsgericht-in-karlsruhe-richter-zweifeln-am-betreuungsgeld/11634528.html

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Berliner Zeitung am 14.04.2015 – Graffiti im Erdgeschoss kein Mangel für obere Wohnung!

Mieter können Schmierereien nicht ohne weiteres als Mangel geltend machen, wie aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Mitte hervorgeht (Az.: 7 C 43/14).

Nach Ansicht des Amtsgericht hat der Mieter allerdings keinen Anspruch auf Beseitigung. Denn bei dem Objekt handele es sich nicht um eine Luxusimmobilie, die vom Mieter aufgrund repräsentativer Gründe angemietet wurde.

http://www.berliner-zeitung.de/ratgeber/graffiti-im-erdgeschoss-kein-mangel-fuer-obere-wohnung,10808236,30425128,view,asTicker.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Berliner Morgenpost am 08.04.2015 – Kampf um das Fernwärmenetz – Berlin klagt gegen Vattenfall!

Der Senat möchte sich das Recht sichern, das Wärmenetz des Konzerns zu übernehmen. Das Verwaltungsgericht soll feststellen, ob Berlin die Anlagen gegen ein “angemessenes Entgelt” kaufen kann.

Mit Schriftsatz vom 23. Dezember habe die Senatsverwaltung für Finanzen eine entsprechende “Feststellungsklage” erhoben. Gleichzeitig soll die Vattenfall Europe Wärme AG gezwungen werden, Daten und Unterlagen herauszugeben, um für eine mögliche Neuausschreibung oder Konzessionsvergabe den Wert der Leitungen und Kraftwerke ermitteln zu können. Bisher hing die Fernwärme mit am Konzessionsvertrag für das Stromnetz. Dieser ist aber am 31. Dezember 2014 ausgelaufen. Das Verfahren für die Neuvergabe liegt auf Eis.

http://www.morgenpost.de/berlin/article139296550/Kampf-um-das-Fernwaermenetz-Berlin-klagt-gegen-Vattenfall.html

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

ZEIT ONLINE am 13.04.2015 – “Ich bin für Gerechtigkeit”!

Von Juni an sollen nicht mehr Mieter, sondern Vermieter die Vermittler-Courtage zahlen. Jetzt wollen die Makler gegen dieses “Bestellerprinzip” klagen. Ein Gespräch mit Bettina Schönhoff, die das Verfahren vorantreibt…

Schönhoff: Wir werden mittels einstweiligen Rechtsschutzes dagegen vorgehen. Zurzeit lassen wir in einer Expertise prüfen, ob wir zeitgleich das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof einschalten werden.

http://www.zeit.de/2015/13/immobilien-makler-gebuehr-vermieter-mieter

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Ist der Vermieter zur Modernisierung der Wohnung verpflichtet oder muss er die Zustimmung zu einer Mietermodernisierung geben, wenn die Mieter alle Kosten selbst übernehmen wollen?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 10/11, Urteil vom 14.09.2011) lautet: Nein!

Zur Begründung führt der BGH in seiner vorgenannten Entscheidung auf den Seiten 4 und 5 unter den Randnummern 10 und 11 wie folgt aus: “Der Vermieter ist – sofern die Mietvertragsparteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben – grundsätzlich nicht zu baulichen Veränderungen zwecks Modernisierung der Wohnung verpflichtet (Senatsurteile vom 10. Februar 2010 – VIII ZR 343/08, NZM 2010, 356 Rn. 26; und 26.Juli 2004 – VIII ZR 281/03, NJW 2004, 3174 unter [II] A 2b; Kinne, GE 2007, 30; Harsch, MDR 2001, 67. Der Mieter hat auch grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm gestattet, selbst bauliche Veränderungen an der Wohnung mit dem Ziel einer Modernisierung oder Erhöhung des Wohnkomforts vorzunehmen. Die Erteilung einer derartigen Erlaubnis steht vielmehr im Ermessen des Vermieters, der sein Ermessen jedoch nicht missbräuchlich ausüben darf (Senatsurteil vom 25. März 1964 – VIII ZR 211/62, WM 1964, 563; vgl. auch Senatsurteil vom 8. Mai 1963 – VIII ZR 252/61, WM 1963, 643 f.). Entgegen der Auffassung der Revision liegt ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Beklagten hier aber nicht vor.

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Energieausweis: Wer muss was?

Fakten-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale Berlin – Der Energieausweis soll laut Energieeinsparverordnung (EnEV) Klarheit über die energetische Qualität eines Gebäudes und über die zu erwartenden Energiekosten schaffen.

Roland Scharathow, Koordinator der Energieberatung der Verbraucherzentrale Berlin erläutert die Eckpunkte: Der fünfseitige Energieausweis enthält neben grundlegenden Angaben zum Gebäude entweder die Kennwerte für den Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder den Energieverbrauch (Verbrauchsausweis). Zudem beinhaltet der Ausweis, soweit möglich, Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustands. “Hier handelt es sich ganz klar um Empfehlungen”, betont Scharathow. “Niemand ist verpflichtet die Liste abzuarbeiten. Am besten bespricht man mit einem Energieberater, was möglich und sinnvoll ist.”

https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/energieausweis–wer-muss-was

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Schütt Immobilien aus Kiel zum neuen Mindestlohngesetz: Keine Hauswart-Dienstverträge mehr mit Einzelpersonen!

Nach Angaben von Hans Schütt Immobilien in Kiel haben die praxisfremden Aufzeichnungs- und Prüfpflichten des neuen Mindestlohngesetzes bereits dazu geführt, dass künftig durch das Unternehmen keine Hauswart-Dienstverträge mit Einzelpersonen mehr abgeschlossen werden. Klaus H. Schütt, geschäftsführender Gesellschafter der Hans Schütt Immobilien GmbH: „Der vom Gesetzgeber geforderte Aufzeichnungsaufwand ist diesbezüglich viel zu groß. Wir werden – ebenso wie viele Kollegen – künftig ausschließlich Firmen beauftragen. Dies wird unsere Betriebskostenabrechnung mit rund 25 Prozent Mehrkosten belasten, die von den Mietern zu tragen sind.“

https://www.konii.de/news/schutt-immobilien-zum-neuen-mindestlohngesetz-keine-hauswart-dienstvertrage-mehr-mit-einzelpersonen-201503177623

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Zeitung am 13.04.2015 – Immobilien in Berlin:  Schöneberg legt sich mit dem Bund an!

Als erster Bezirk hat Tempelhof-Schöneberg von seinem Immobilien-Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht: Der Bezirk stellt sich damit gegen den Bund, der die Gebäude an der Großgörschen-/Ecke Katzlerstraße an einen privaten Interessenten verscherbeln wollte.

Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) hatte vor der Entscheidung im Abgeordnetenhaus seine Unterstützung dafür erklärt. „Ich habe dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg geraten, offensiv die Möglichkeit eines Vorkaufsrechts zu prüfen“, sagte er. Im Bezirksetat sei für den Ankauf zwar kein Geld da, aber die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag solle „stellvertretend dafür eintreten“. Der Bund kann der Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk noch widersprechen. Ob er dies macht, ist aber offen.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/immobilien-in-berlin-schoeneberg-legt-sich-mit-dem-bund-an,10809148,30419494.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

WISO am 13.04.2015 –  Teuer oder billig: Vollwaschmittel!

Ketchup, Schokolade, Fruchtsaft. Wie gut gehen die hartnäckigen Flecken beim Wäschewaschen raus? Mit den teuren Waschmitteln und mit den billigen? Wir testen kompakte Vollwaschmittel: Tandil von Aldi, Formil von Lidl und Bravil von Netto, sowie teure Marken: Persil, Ariel und das Ökowaschmittel Ecover.

Fazit: Am besten gingen die Flecken raus mit Ariel. Fast genauso gut die Marke Persil und das günstige Tandil von Aldi. Die schlechtesten Werte laut Farbspektroskopie: bei Bravil von Netto und beim teuren Öko-Pulver von Ecover. Bei Ariel und Persil lohnt sich der höhere Preis. Nur ein Billigwaschmittel kann mit den teuren Marken mithalten: Tandil von Aldi.

http://www.zdf.de/wiso/teuer-oder-billig-vollwaschmittel-37924410.html