BGH – VIII ZR 197/14, Urteil vom 29.04.2015 – zu Lärmbelästigung: Darf man wegen Bolzplatzlärm die Miete kürzen?
Lautstarkes Gebolze nach Feierabend – muss man das als Anwohner ertragen? Der BGH hat sich mit der Frage auseinandergesetzt. Überraschende Antwort: Es kommt auf das Alter der Kicker an.
Kinderlärm muss toleriert werden!
Die Richter verwiesen dazu auf das sogenannte Toleranzgebot zu Kinderlärm, das 2011 in das Bundesimmissionsschutzgesetz aufgenommen wurde. Der Gesetzgeber hatte es damals als ein “klares Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft” bezeichnet und betont, dass der Lärm spielender Kinder grundsätzlich als “Ausdruck der kindlichen Entwicklung und Entfaltung” zumutbar ist. Dem BGH zufolge reicht dieses Toleranzgebot so weit, dass Mieter nicht argumentieren könnten, die Regelung sei erst nach Abschluss ihres Mietvertrages in Kraft getreten und deshalb auf ihre Situation nicht anwendbar.