Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Arbeitsgericht Berlin – 28 Ca 2405/15, Urteil vom 17.04.2015: Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach Geltendmachung des Mindestlohnes unwirksam!

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist unwirksam, wenn sie von dem Arbeitgeber als Reaktion auf eine Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohnes ausgesprochen wurde.

Das Arbeitsgericht hat die Kündigung als eine nach § 612 a BGB verbotene Maßregelung angesehen. Der Arbeitgeber habe das Arbeitsverhältnis gekündigt, weil der Kläger in zulässiger Weise den gesetzlichen Mindestlohn gefordert habe; eine derartige Kündigung sei unwirksam.

http://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/archiv/20150429.1320.401842.html