BGH – XI ZR 214/14, Urteil vom 05.05.2015 – Kündigungsklauseln von Sparkassen unzulässig!
Weil die Kündigungsklauseln für private Girokonten nach einem BGH-Urteil unklar formuliert sind, müssen nun bundesweit rund 400 Sparkassen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen neu verfassen – sonst drohen hohe Bußgelder.
Die Kündigungsklauseln von Sparkassen müssen überarbeitet werden. Sie seien „unklar und intransparent“, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) am 05.05.2015 in Karlsruhe klar. Der Kläger, der Verbraucherschutzverband Schutzgemeinschaft für Bankkunden (SfB), hatte einer bayerischen Sparkasse vorgeworfen, nicht klar genug darauf hinzuweisen, dass das Institut Girokonten von Privatkunden nur im Ausnahmefall und aus wichtigem Grund kündigen darf.