Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

BGH – VIII ZR 161/14, Urteil vom 06.05.2015: Vermieter kann für Legionelleninfektion haften!

Erkrankt ein Mieter infolge einer Legionelleninfektion, kommt eine Haftung des Vermieters in Betracht, wenn dieser Kontroll- oder Verkehrssicherungspflichten verletzt hat. An die Gewissheit, dass die Krankheit durch verunreinigtes Wasser verursacht worden ist, dürfen keine überspannten Anforderungen gestellt werden.

http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-vermieter-kann-fuer-legionelleninfektion-haften_258_303310.html