BGH – VIII ZR 161/14, Urteil vom 06.05.2015: Vermieter kann für Legionelleninfektion haften!
Erkrankt ein Mieter infolge einer Legionelleninfektion, kommt eine Haftung des Vermieters in Betracht, wenn dieser Kontroll- oder Verkehrssicherungspflichten verletzt hat. An die Gewissheit, dass die Krankheit durch verunreinigtes Wasser verursacht worden ist, dürfen keine überspannten Anforderungen gestellt werden.