Amtsgericht Dresden – 148 C 5353/13, Urteil vom 11.11.2013: Erhöhter Legionellenwert rechtfertigt Mietminderung!
Eine erhöhte Legionellenkonzentration im Trinkwasser stellt einen Mangel der Wohnung dar und kann zu einer Minderung der Miete führen.
Die Mietminderung um 25 Prozent wegen des legionellenhaltigen Trinkwassers war gerechtfertigt. Eine zum Aufenthalt von Menschen bestimmte Räumlichkeit entspricht nur dann dem Vertragszweck, wenn sie nicht gesundheitsgefährdend ist. Bei der gemessenen Legionellenkonzentration, die den technischen Maßnahmewert nach der Trinkwasserverordnung deutlich überstieg, war von einer akuten Gesundheitsgefährdung auszugehen. Dadurch war die Tauglichkeit der Wohnung nicht unerheblich vermindert.