Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab Juli 2015!

Ab dem 1. Juli 2015 beträgt der monatlich unpfändbare Grundbetrag 1.073,88 Euro (bisher: 1.045,04 Euro). Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 404,16 Euro (bisher: 393,30 Euro) für die erste und um monatlich jeweils weitere 225,17 Euro (bisher: 219,12 Euro) für die zweite bis fünfte Person. Wenn Schuldner mehr verdienen als den so ermittelten pfändungsfreien Betrag, verbleibt ihnen vom Mehrbetrag bis zu einer Obergrenze ebenfalls ein bestimmter Anteil.

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/20150427_Pfaendungsfreigrenzen.html;jsessionid=34F909FBA9849C71A1D10D5E4006647C.1_cid334?nn=3433226