Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Die Welt am 06.05.2015: Finanzamt will beim “Sofa-Tourismus” mitkassieren!

Zimmervermittlungsportale wie Airbnb werden immer beliebter. Doch die Untervermietung an Touristen ist in Großstädten umstritten. Zudem werden auch noch Hotel- und Bettensteuern verlangt.

“Ob eine gewerbliche Nutzung vorliegt, entscheidet sich nicht nur an der Anzahl der Tage, an denen untervermietet wird”, sagte Andreas Wiech, Sprecher beim Eigentümerverband Haus & Grund. Im Einzelfall kämen weitere Kriterien wie die Höhe der Einnahmen, Sonderleistungen wie ein Frühstück, Gewinnerzielungsabsicht und Zahl der angebotenen Zimmer respektive Wohnungen hinzu.

http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article140572055/Finanzamt-will-beim-Sofa-Tourismus-mitkassieren.html