Aus der Rubrik “Wohnungsarten”:

Genossenschaftliche Mietwohnungen – In Berlin gibt es rund 188.000 Genossenschaftswohnungen, das entspricht 11% der Mietwohnungen insgesamt.

Selbsthilfe, Selbstverantwortung, Selbstbestimmung und Selbstverwaltung, das sind die vier Grundsätze des genossenschaftlichen Wohnungsbaus.

Das Wohnen bei einer Genossenschaft ist deshalb so attraktiv, weil der vertragstreue Mieter aufgrund des Dauernutzungsvertrages faktisch nicht gekündigt werden kann.

Voraussetzungen für den Bezug einer solchen Wohnung ist die Mitgliedschaft in und der Kauf von Geschäftssanteilen der Genossenschaft. Wann eine Wohnung bezogen werden kann, hängt von der Warteliste der Genossenschaft ab.

http://www.berlin.de/special/immobilien-und-wohnen/neu-in-berlin/812469-744080-genossenschaftlichemietwohnungen.html