Archiv für den Monat: Mai 2015

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

BGH – VIII ZR 104/14, Urteil vom 29.04.2015 – Gebrauchtwagenhändler haftet für Rost!

  • Der BGH entschied, dass beim Gebrauchtwagenverkauf der Händler gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet ist. Diese umfasst zwei Jahre.
  • Typische Fälle von Gewährleistung sind etwa Schäden an Getriebe und Motor. Bei Verschleiß greift die Gewährleistung nicht.

http://www.sueddeutsche.de/auto/bgh-urteil-gebrauchtwagenhaendler-haftet-fuer-rost-1.2458650

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

BGH – VIII ZR 197/14, Urteil vom 29.04.2015 – zu Lärmbelästigung: Darf man wegen Bolzplatzlärm die Miete kürzen?

Lautstarkes Gebolze nach Feierabend – muss man das als Anwohner ertragen? Der BGH hat sich mit der Frage auseinandergesetzt. Überraschende Antwort: Es kommt auf das Alter der Kicker an.

Kinderlärm muss toleriert werden!

Die Richter verwiesen dazu auf das sogenannte Toleranzgebot zu Kinderlärm, das 2011 in das Bundesimmissionsschutzgesetz aufgenommen wurde. Der Gesetzgeber hatte es damals als ein “klares Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft” bezeichnet und betont, dass der Lärm spielender Kinder grundsätzlich als “Ausdruck der kindlichen Entwicklung und Entfaltung” zumutbar ist. Dem BGH zufolge reicht dieses Toleranzgebot so weit, dass Mieter nicht argumentieren könnten, die Regelung sei erst nach Abschluss ihres Mietvertrages in Kraft getreten und deshalb auf ihre Situation nicht anwendbar.

http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/bolzplatzlaerm-bgh-urteilt-dass-mieter-spielende-kinder-ertragen-muessen-2190646.html

Aus der Rubrik “Senat vor Ort”:

Unterwegs in Spandau am 28.04.2015 – Berliner Senat zu Besuch in Spandau!

Im Rahmen von „Senat vor Ort“ fand die Senatssitzung am 28.04.2015 in Spandau statt. In einer gemeinsamen Sitzung mit dem Regierenden Bürgermeister, den Senatorinnen und Senatoren, dem Bezirksbürgermeister und den Stadträten wurden die Vorzüge und die Problemlagen Spandaus besprochen.

Den Abschluss des Tages bildete die Dialogveranstaltung im Bürgersaal, bei der Bürgerinnen und Bürger mit dem Regierenden Bürgermeister diskutierten. Es wurden z.B. die negativen Auswirkung der Privatisierung der GSW und der Fluglärm angesprochen.

http://www.unterwegs-in-spandau.de/berliner-senat-zu-besuch-in-spandau/

Aus der Rubrik “Wohnungsmarktanalysen”:

FAZ am 24.04.2015: Mieten – In Berlin wohnt sich’s gar nicht so billig!

Eigentlich sind die Verhältnisse in Deutschland fest zementiert: Wohnen ist seit Jahrzehnten in München am teuersten, gefolgt von den übrigen Metropolen und ein paar beliebten Universitätsstädten. Umgekehrt lebt es sich in ostdeutschen Städten besonders einkommensschonend.

Die Berliner Mieten finden viele Leute in den Großstädten im Westen niedrig – doch wer sie mit einem Berliner Einkommen bezahlen muss, wird das oft ebenfalls schwierig finden…

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/immobilien/mieten-in-berlin-wohnt-sich-s-gar-nicht-so-billig-13554668.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Ist bei der Heizkostenabrechnung  ins­gesamt nach Fläche abzurechnen und der auf den Wohnungsmieter entfallende Anteil um 15 Prozent zu kürzen, wenn der durch die abgegebene Rohrwärme und durch Ablesung nicht erfasste Wärmeverbrauch nicht nach anerkannten Regeln der Tech­nik bestimmt worden ist?

Die Antwort des Amtsgerichts Lichtenberg (AG Lichtenberg – 13 C 76/14, Urteil vom 08.12.2014) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das AG Lichtenberg in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Die Abrechnung mag formell ordnungsgemäß sein, sie ist jedoch inhaltlich unrichtig. Der Vermieter von Wohnraum muss Heizkosten nach Verbrauch abrechnen (§§ 1,2, HeizkostenVO). Der Anwendungsbereich der HeizkostenVO ist betroffen, jedenfalls behauptete selbst die Beklagte nichts Anderes. Ein Ausnahmefall der §§ 9 a, 11 Abs. 1 Ziffer 1b, c HeizkostenVO ist weder dargestellt noch er­ sichtlich. Nach der HeizkostenVO hat der Vermieter den Verbrauch der Nutzer zu erfassen (§ 4 HeizkostenVO) und danach abzurechnen (§§ 7, 8 HeizkostenVO). Wegen der vom Nutzer nicht beeinflussbaren Wärmeabgabe ungedämmter Heizrohrleitungen und der damit verbundenen Abrechnungsprobleme nach Verbrauch wird nunmehr, trotz nicht ausreichender Erfassung eines wesentlichen Wärmeverbrauches die Abrechnung nach anerkannten Regeln der Technik erlaubt. Der durch die Regeln der Technik bestimmte Verbrauch ist im Verhältnis 50 – 70 (§ 7 Abs. 1 Satz 5, 1 HeizkostenVO) auf die Nutzer umzulegen, der weitere Verbrauch nach Fläche (§ 7 Abs. 1 Satz 3 ff. HeizkostenVO). Dabei sollen die Voraussetzungen für die Anwendung der Regeln der Technik u.a. vorliegen, wenn mindestens 20 % des Wärmeverbrauches nicht durch Ablesung verursachergerecht erfasst werden kann (BR­ DrS 570/08 in Kreuzberg/Wien: Handbuch der Heizkostenabrechnung, 8. Auflage 2013, S.57). Die als anerkannte Regel der Technik vorhandene VDI 2077 stellt als Plausibilitätsgrenze auf einen erfassten Verbrauch von 43 % ab, der sich zusammensetzt aus dem erfassten Verbrauch und dem korrigierten Wärmanteil aus der zusätzlichen Rohrwärme (vgl. ista spezial: Berücksichtigung der Rohrwärmeabgabe in der Heizkostenabrechnung von ista Deutschland GmbH, Bezugsquelle: internet, www.ista.de). Zuzugeben ist der Beklagten, dass der Vermieter nach dem Gesetzeswortlaut die Regeln der Technik anwenden kann, nicht muss. Dies führt aber nicht dazu, dass er bei Nichtanwendung so gestellt wird, als ob der Verbrauch ordnungsgemäß erfasst worden wäre. Wäre dem so, hätte es der Gesetzänderung, welche ausnahmsweise die Abrechnung erlaubt, ohne ausreichende Verbraucherfassung, nicht bedurft. Wird nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, gelten die allgemeinen Bestimmungen, die Abrechnung nach Fläche (§ 556 a Abs. 1 Satz 1 BGB) abzüglich 15 % (§ 12 Abs. 1 HeizkostenVO), worauf sich die Klägerin ausdrücklich beruft. Dieses Ergebnis steht dem Ziel der HeizkostenVO nur scheinbar entgegen. Die Regelungen sollen nicht nur den Mieter zu bewusstem Heizverhalten anregen, sondern auch den Vermieter anhalten, für ein effizientes Heizsystem zu sorgen und den technischen Zustand der Heizanlage zu verbessern (vgl. Wall, Anmerkungen zu LG Neuruppin 27.03.2013, 1 S 75/12 in juris). Die Abrechnung der Heizkosten hat demnach nach Fläche zu erfolgen. Die Klägerin ist nicht gehalten, das Wahlrecht der Beklagten auszuüben und nach den Regeln der Technik abzurechen. Dieses Wahlrecht hatte nur der Vermieter und die Beklagte hat es bisher nicht wahrgenommen. Die von der Klägerin vorgenommene Abrechnung steht im Übrigen einem Nachweis der Beklagten, dass die von der Klägerin gezahlten Vorauszahlungen verbraucht wurden nicht entgegen (vgl. BGH 09.03.2005, VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499 ff, juris). Die Klägerin kann selbst die Abrechnung der Heizkosten vornehmen (LG Berlin, Grundeigentum 2008, 268). Alle dafür erforderlichen Daten sind in der Abrechnung der Beklagten enthalten. Die Klägerin muss nicht abwarten, dass die Beklagte gegen sie Zahlungsklage aus der Abrechnung erhebt. ln einem solchen Zahlungsprozess des Vermieters hätte im Übrigen das Gericht den Anteil der Klägerin an den Heizkosten auszurechnen gehabt, soweit die Vorgaben dazu vorhanden sind. Nichts anders hat die Klägerin hier getan. Der Abrechnung nach Fläche kann nicht entgegen gehalten werden, die Klägerin würde von der Rohrwärme profitieren. Dies ist nicht der Fall, wie der Vergleich der für die Klägerin angesetzten Einheiten mit dem Durchschnittsverbrauch zeigt (vgl. oben). Auch im Fall der Anwendung des § 11 HeizkostenVO hätte eine Abrechnung nach Fläche erfolgen müssen.”

Pressemitteilung 27/2015

E I N L A D U N G

  1. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV
Wann: 20.05.2015, 19:30 Uhr
Wo: Restaurant 1860 TSV Spandau, Tanzsportzentrum
Askanierring 150, 13585 Berlin-Spandau
Thema: Meine Privatsphäre als Mieter – Datenschutz im Mietverhältnis
Referenten: RA Uwe Piper – 1. Vorsitzender AMV
Ass. Marcel Eupen – 2. Vorsitzender AMV

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Aus der Rubrik “Wirtschaftsinformationen”:

Berliner Morgenpost am 30.04.2015: Berlins Wirtschaft wächst deutlich – und lockt neue Einwohner!

Berlins Wirtschaft wächst mit 2,2 Prozent stärker als erwartet. 40.000 Arbeitskräfte sind im vergangenen Jahr neu nach Berlin gezogen. Das erfordert entsprechende Investitionen in die Infrastruktur.

Die Wirtschaft in der Hauptstadt hat sich im vergangenen Jahr 2014 deutlich besser entwickelt als im Rest des Landes. Das Bruttoinlandsprodukt wuchs nach Daten des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg in Berlin um 2,2 Prozent. Deutschland insgesamt legte 2014 um 1,6 Prozent zu.

http://www.morgenpost.de/berlin/article140317644/Berlins-Wirtschaft-waechst-deutlich-und-lockt-neue-Einwohner.html

 

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Berliner Zeitung am 29.04.2015 – Mehr Schutz für begehrte Kieze: Berliner Bezirke zahlen weniger für Wohnhäuser!

Der Preistreiberei beim Verkauf von Immobilien in Berlin könnte ein Riegel vorgeschoben werden – zumindest in den Milieuschutzgebieten der Stadt. Dort müssen die Bezirke im Zuge eines Bieterverfahrens nicht länger zwingend den höchsten Preis bezahlen, wenn sie von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen wollen.

Das lässt sich aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags schließen, das im Auftrag der Vorsitzenden des Bundestags-Haushaltsausschusses Gesine Lötzsch (Linke) erarbeitet wurde. Laut der Untersuchung, die der Berliner Zeitung vorliegt, haben Gemeinden in Milieuschutzgebieten die Möglichkeit, bei Immobilien-Transaktionen zu deutlich überhöhten Preisen ihr Vorkaufsrecht zum reduzierten Verkehrswert auszuüben.

http://www.berliner-zeitung.de/wohnen/mehr-schutz-fuer-begehrte-kieze-berliner-bezirke-zahlen-weniger-fuer-wohnhaeuser,22227162,30559032.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Berliner Zeitung am 28.04.2015 – Gestaltungspläne für das Tempelhofer Feld 

Wie soll das Tempelhofer Feld in Zukunft aussehen? Mehr als 330 Gestaltungsvorschläge sind bei den Koordinatoren des Beteiligungsverfahrens in den vergangen Monaten eingegangen. Jetzt startet Phase zwei. Dabei soll auch auf dem Gelände diskutiert werden.

„Wir sind sehr zufrieden mit der spannenden Debatte“, sagte Tilmann Heuser, der Koordinator für das Beteiligungsverfahren für die Zukunft des Tempelhofer Feldes. Jetzt wird die zweite Phase eingeleitet, die Werkstattphase.

Vom 8. Mai an treffen sich Runden zu Themenfeldern wie Naturschutz, Freizeit und Erholung, Sport oder Geschichte und Gedenken. Bis Herbst soll ihre Arbeit beendet sein. Ende 2015 sollen anhand der abgestimmten Vorschläge eine Beschlussempfehlung für das Abgeordnetenhaus verfasst werden.

http://www.berliner-zeitung.de/tempelhofer-feld/gestaltungsplaene-fuer-das-tempelhofer-feld-das-tempelhofer-feld-gehoert-allen,22786336,30548318.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Kabinett beschließt Rentenanpassung 2015!

Das Bundeskabinett hat am 29. April 2015 die Rentenwertbestimmungsverordnung 2015 beschlossen. Damit werden die gesetzlichen Renten – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates zur Rentenwertbestimmungsverordnung 2015 – zum 1. Juli um 2,1 Prozent in den alten Ländern und um 2,5 Prozent in den neuen Ländern erhöht.

http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/kabinett-beschliesst-rentenanpassung-2015.html;jsessionid=E34AFAB5750E9F381BC20CC0C4E0665B