Archiv für den Monat: Mai 2015

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Wie sozial sind die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften?

Berliner Zeitung am 21.05.2015: Teure Mieten nach Modernisierung – Auch Mieter von landeseigenen Wohnungen müssen tief in die Tasche greifen!

Erst Modernisierung, dann deftige Mieterhöhung. Für immer mehr Berliner ist das Realität. Eine, die auch vor Haushalten bei landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften nicht Halt macht. Die genießen eigentlich einen besonderen Schutz. Kritiker befürchten einen gefährlichen Trend.

Bei 2.666 Wohnungen, die zwischen 2012 und 2014 modernisiert wurden, müssen die Mieter von vier landeseigenen Unternehmen nach der Sanierung im Schnitt mehr als sechs Euro je Quadratmeter Wohnfläche (kalt) bezahlen. Das geht aus der Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf eine Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (Linke) hervor.

Die Degewo verlangt nach der Modernisierung eine Quadratmeter-Miete von 6,59 Euro, die Gesobau nimmt 6,15 Euro, die Gewobag 6,56 und die Howoge 6,11 Euro. Die Stadt und Land begnügt sich mit einer Miete von 5,71 Euro, die Wohnungsbaugesellschaft Mitte mit 4,77 Euro.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/teure-mieten-nach-modernisierung–auch-mieter-von-landeseigenen-wohnungen-muessen-tief-in-die-tasche-greifen,10809148,30756464.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Bundesgesetzgeber dringend gefordert!

DIE ZEIT am 21.05.2015: Mietpreisbremse – Die Basis bröckelt!

Ein Urteil stellt Mietspiegel infrage – und damit die Mietpreisbremse. Die Regierung hätte das verhindern können.

Nach Angaben des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung gibt es derzeit 124 qualifizierte Mietspiegel in Deutschland. Wie viele davon Mängel aufweisen, kann niemand sagen. Aber sowohl Mieter- wie Vermieterlobbyisten geben an, sich große Sorgen zu machen. Beide Seiten beteuern, der Mietspiegel sei ein wichtiges Instrument, das allen Beteiligten helfe, Konflikte zu vermeiden und Kosten zu sparen. Es müsse unbedingt erhalten bleiben. Sogar bei ihren Lösungsvorschlägen stimmen sie überein: Der Gesetzgeber, verlangt etwa Mieterbund-Chef Ropertz, solle klar regeln, wie man welche Daten erheben müsse, damit ein Mietspiegel die wissenschaftlichen Kriterien erfülle. Auch IVD-Vize Schick verlangt dafür konkrete gesetzliche Vorgaben.

Wann dagegen die neuen Regeln für den ihr zugrunde liegenden Mietspiegel kommen, ist völlig unklar. Eine dazu vom Bundesjustizministerium berufene Expertengruppe soll sich in diesem Monat zum ersten Mal zusammensetzen. Einen Terminplan für einen Gesetzentwurf gibt es noch nicht.

http://www.zeit.de/2015/21/mietpreisbremse-urteil-mietspiegel

Der AMV verweist hierzu auf seine Pressemitteilung 33/2015 vom 21.05.2015:Rechtsverordnung der Bundesregierung zu Inhalt, zu Verfahren zur Aufstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln dringend erforderlich!

“Für die Mietpreisbremse bedeutet das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg eine erhebliche Rechtsunsicherheit, da ein rechtswirksamer Mietspiegel die Voraussetzung für die Mietpreisbremse ist,” sagt der 1. Vorsitzende des AMV, RA Uwe Piper. “Die zwingend benötigte Rechtssicherheit kann nur durch den unverzüglichen Erlass einer Rechtsverordnung durch die Bundesregierung nach § 558c Abs. 5 BGB ( “Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über den näheren Inhalt und das Verfahren zur Aufstellung und Anpassung von Mietspiegeln zu erlassen.”) erreicht werden. Nur wenn die Bundesregierung zeitnah von der ihr obliegenden Ermächtigung Gebrauch macht und verbindlich in Form einer Rechtsverordnung Vorschriften über den näheren Inhalt und das Verfahren zur Aufstellung und Anpassung von Mietspiegeln erlässt, kann wieder Rechtssicherheit eintreten und die Mietpreisbremse funktionieren. Im Interesse aller Mieterinnen und Mieter besteht hier dringender Handlungsbedarf. Die Bundesregierung muss schnellstmöglich dafür Sorge tragen, dass Mietspiegel gerichtsfest aufgestellt werden können. Anderenfalls wird es in Berlin zu einer Prozesslawine kommen, die auf dem Rücken der Berliner Mieterinnen und Mieter ausgetragen werden wird. Dies muss verhindert werden. Der AMV appelliert an Berlins Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel, eine entsprechende Rechtsverordnung im Bundesrat auf den Weg zu bringen.”

https://www.facebook.com/notes/alternativer-mieter-und-verbraucherschutzbund-ev/pressemitteilung-332015/1594051380869330

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Nervenbelastende “Hängepartie” in Hakenfelde!

Berliner Morgenpost am 19.05.2015: Mieter der Lauben in Hakenfelde bleiben ohne Vertrag!

Nach dem jahrelangen Streit um die Laubensiedlung in Hakenfelde, haben Bezirk und Betroffene im Februar 2015 eine Einigung erzielt. Doch seitdem sei überhaupt nichts passiert, klagen die Mieter.

Noch im Februar gaben sich alle Beteiligten erleichtert: Nach dem jahrelangen Streit um die Wochenendgrundstücke an der Havel unterschrieben Bezirk und Betroffene ein Eckpunktpapier. Darin wurde den Mietern des Vereins Wohnsiedlung Hakenfelde unter anderem eine Verlängerung des Vertrags in Aussicht gestellt. Doch seitdem sei nichts passiert, klagen die Mieter. Arndt Meißner, CDU-Fraktionschef in der BVV, wirft Bürgermeister Helmut Kleebank (SPD) vor, dieser habe seine schriftliche Zusage relativiert und spreche “nur noch von einer politischen Zielvereinbarung”.

Bürgermeister Kleebank bestätigt auf Anfrage der Berliner Morgenpost, dass es noch keinen Vertrag gebe. Ein erster Termin zur Klärung von “Detailfragen” sei von der Wohnsiedlung abgesagt worden, der Ersatztermin habe noch nicht stattgefunden. Einen Zeitplan für die Umsetzung gebe es nicht.

http://www.morgenpost.de/bezirke/spandau/article141176540/Mieter-der-Lauben-in-Hakenfelde-bleiben-ohne-Vertrag.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Darf ein Vermieter Videokameraattrappen im Hauseingangsbereich anbringen?

Die Antwort des Amtsgerichts Schöneberg (AG Schöneberg – 103 C 160/14, Urteil vom 30.07.2010) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das AG Schöneberg in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Ein Unterlassungsanspruch des Verfügungsklägers ergibt sich auch nicht deswegen, weil bereits die Attrappen einen Überwachungsdruck entstehen lassen. In diesem Zusammenhang ist nicht zu berücksichtigen, ob Besucher des Hauses oder andere Mieter die Kameras für tatsächlich funktionierende Videokameras halten. Der Verfügungskläger ist darüber informiert, dass es sich bei den Kameras um Attrappen handelt und hat unter diesen Umständen keinen Anlass, eine Überwachung durch die Verfügungsbeklagte zu befürchten.

Allein die Befürchtung des Verfügungsklägers, die Beklagte könnte eines Tages die Attrappen durch echte Kameras auswechseln, begründet noch keinen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers. Anhaltspunkte, die dafür sprechen, dass die Verfügungsbeklagte tatsächlich beabsichtigt, in absehbarer Zeit funktionierende Videokameras im Eingangsbereich des Hauses zu installieren, sind weder vorgetragen noch ersichtlich.”

Achtung: Gegenteilige Entscheidung Amtsgericht Lichtenberg – 10 C 156/07, Beschluss vom 24.01.2008

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Pressekonferenz DMB Deutscher Mieterbund am 21.05.2015: Wohnungspolitische und mietrechtliche Halbzeitbilanz der Bundesregierung durchwachsen!

400.000 neue und bezahlbare Wohnungen notwendig – Weitere Mietrechtsänderungen unverzichtbar!

(dmb) „Die wohnungspolitische und mietrechtliche Halbzeitbilanz der Bundesregierung fällt aus unserer Sicht durchwachsen aus. Wir erkennen an, dass mit der Mietpreisbremse, dem Bestellerprinzip im Maklerrecht und der angekündigten Wohngeldreform erste Schritte eingeleitet wurden, um die wirtschaftliche Belastung von Mieterinnen und Mietern zu reduzieren. Auch der Mindestlohn kann die Wohnkaufkraft von Mieterhaushalten stärken. Das reicht aber bei weitem noch nicht aus. Wir brauchen mehr bezahlbare Wohnungen, deutlich mehr Wohnungsneubau, insbesondere in Großstädten, Ballungsgebieten und Universitätsstädten, um immer größer werdende Wohnungsengpässe und daraus resultierende Mietpreissteigerungen zu verhindern. Hier fehlen bisher konkrete Lösungsvorschläge oder Handlungskonzepte der Bundesregierung“, kritisierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, auf einer Pressekonferenz der Mieterorganisation in Berlin. Außerdem mahnte er weitere Korrekturen im Mietrecht an: „Die ortsübliche Vergleichsmiete muss auf eine breitere Basis gestellt werden, klare Regeln über die Aufstellung und den Inhalt von Mietspiegeln sind notwendig, und die Mieterhöhungsmöglichkeiten nach energetischen Modernisierungen sind neu zu fassen. Ziel müssen eine gerechte Kostenverteilung und die Entlastung der Mieterinnen und Mieter vor finanzieller Überforderung sein. Den Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag muss die Bundesregierung jetzt Taten folgen lassen.“

http://www.mieterbund.de/startseite/news/article/30254-wohnungspolitische-und-mietrechtliche-halbzeitbilanz-der-bundesregierung-durchwachsen.html?cHash=7d2c95e2849bc3df1092025030ca4d6c

Aus der Rubrik “Wohnungsbaupolitik”:

Berliner Morgenpost am 21.05.2015: Karlsruher Urteil gibt Berliner Kleingärtnern neue Hoffnung!

Der Senat hat einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht nicht publik gemacht. Dabei könnte das Grundsatzurteil entscheidende Bedeutung für den wohl heißesten Grundstückskonflikt der Stadt haben.

Berlin hat vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gesiegt. Der Entschädigungsbehörde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist es gelungen, vor dem höchsten deutschen Gericht Ansprüche privater Bauherren gegen die Stadt abzuwenden. Eine Brache in Prenzlauer Berg, die der Bezirk Pankow zur Grünfläche erklärt hatte, muss nicht zu dem höheren Wert als Bauland entschädigt werden. Statt der geforderten 225.000 Euro erhielten die Eigentümer der Fläche nur 105.000 Euro.

Diesen Erfolg machte das Haus von Bausenator Andreas Geisel (SPD) jedoch nicht publik. Dabei könnte das Grundsatzurteil durchaus entscheidende Bedeutung für den wohl heißesten Grundstückskonflikt der Stadt haben: den Streit um die Bebauung der Wilmersdorfer Kleingartenkolonie Oeynhausen. Hier stehen nach mancher juristischer Lesart bis zu 30 Millionen Euro Entschädigung im Raum, wenn dem Eigentümer, dem Luxemburger Finanzinvestor Lorac, das Baurecht verweigert wird. Der drohende Millionenschaden war das stärkste Argument von Charlottenburg-Wilmersdorfs Bürgermeister Reinhard Naumann und Baustadtrat Marc Schulte (beide SPD), eine Bebauung zu gestatten, obwohl sich vor einem Jahr ein Bürgerentscheid mit deutlicher Mehrheit dafür ausgesprochen hatte, die Kolonie zu erhalten.

Den diskreten Umgang mit dem brisanten Urteil erklärt sich Alban Becker, der Vorsitzende des Kleingärtnervereins Oeynhausen, so: “Man will damit nicht herausgehen, weil das Urteil einigen Investoren Druckmittel entzieht, die politisch verwendet werden.”

Der Sprecher von Bausenator Geisel sagte, man sei dabei, das Urteil zu prüfen. Ob die Ergebnisse auf Oeynhausen übertragbar seien, “dazu wagen wir noch keine Festlegung”. Im Streit um die Kolonie stärkt Karlsruhe jedoch die Position derjenigen, die das Entschädigungsargument schon immer für unseriös hielten. Ein weiteres Argument lieferte jetzt ein Gutachten des Juristen Michael Wild aus der renommierten Kudamm-Kanzlei Malmendier Partners im Auftrag der BVV-Fraktionen von CDU und Piraten. Der Autor bezieht als erster der zahlreichen Gutachter zum Thema das Verfassungsgerichtsurteil mit ein. Zudem betrachtet er, ob das Grundstück tatsächlich erschlossen ist, was er bejaht. Entsprechend sei die Frist von sieben Jahren für den Baubeginn längst abgelaufen. Die Lorac hätte keinen Anspruch auf Entschädigung.

http://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article141244656/Karlsruher-Urteil-gibt-Berliner-Kleingaertnern-neue-Hoffnung.html

 

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

DIE WELT am 21.05.2015: Vertreibung aus dem Paradies!

Studenten lieben Innenstädte. Doch wegen steigender Mieten können sie dort immer seltener leben.

Von steigenden Mieten in deutschen Ballungszentren sind viele Bürger betroffen. Doch eine Bevölkerungsgruppe spürt die Entwicklung besonders stark: Studenten. Einer aktuellen Marktanalyse zufolge sind vor allem kleinere Wohnungen in den vergangenen Jahren teurer geworden, mit der Folge, dass sich Studierende anders als früher eine Bleibe in der Innenstadt kaum noch leisten können. Dabei wohnen sie dort wegen der zentralen Lage und guten Verkehrsanbindungen besonders gern.

In Zahlen ausgedrückt: Die Zahl der für Studierende erschwinglichen Wohnungen in den 30 größten Hochschulstädten ist Savills zufolge seit 2006 von etwa 1,7 Millionen auf 1,3 Millionen gesunken, während die Anzahl der Studierenden in diesen Städten im selben Zeitraum von knapp 1,2 Millionen auf knapp 1,5 Millionen gestiegen ist.

http://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_wirtschaft/article141239925/Vertreibung-aus-dem-Paradies.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Was sind die Vorteile einer Mediation?

Mediation (lateinisch „Vermittlung“) ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem unabhängige „allparteiliche“ Dritte die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleiten. Die Konfliktparteien, auch Medianten oder Medianden genannt, versuchen dabei, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Mediation

1. Mediation ist freiwillig
2. Mediation ist (Mit-)Gestaltung
3. Mediation ist schnell
4. Mediation ist kostengünstig

http://www.anwalt.de/rechtstipps/was-sind-die-vorteile-einer-mediation_068757.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Darf ein Vermieter Videokameraattrappen im Hauseingangsbereich anbringen?

Die Antwort des Amtsgerichts Lichtenberg (AG Lichtenberg – 10 C 156/07, Beschluss vom 24.01.2008) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das AG Lichtenberg in seiner vorgenannten Entscheidung unter der Randnummer 21 wie folgt aus: “Das allgemeine Persönlichkeitsrechts des Klägers war durch die Installation der Videokameras im Eingangsbereich des ehemals von ihm bewohnten Hauses indes auch dann betroffen, wenn es sich bei den Kameras tatsächlich um Attrappen, mithin nur um Kameranachbildungen, mit denen tatsächlich keine Bilder übertragen und aufgezeichnet werden können, gehandelt haben sollte. Denn in diesem Fall stellte jedenfalls die mit der Anbringung einer Attrappe verbundene Androhung der ständigen Überwachung der Bewegungen des Klägers und seiner Besucher im Hauseingangsbereich eine Beeinträchtigung der allgemeinen Handlungsfreiheit des Klägers dar. Denn schon das Vorhandensein von täuschend echten Kameraattrappen, deren mangelnde Eignung zur Fertigung von Bildübertragungen oder -aufzeichnungen dem Kläger nicht durch den Vermieter selbst mitgeteilt und plausibel gemacht worden ist, setzte den Kläger einem permanenten Überwachungsdruck aus. Schon das Vorhandensein von dem äußern Anschein nach funktionsfähigen Kameras vermittelt auch einem unbefangenen Betrachter den Eindruck, es werde, wenn er sich im Bereich der Kameras aufhalte, jede seiner Bewegungen einem überwachenden Dritten übertragen oder durch Aufzeichnungen dokumentiert und damit auf eine von ihm nicht zu beherrschende Weise kontrolliert. Auch das Vorhandensein einer Kameraattrappe war daher geeignet, das Verhalten des Klägers und seiner Besucher in seinem privaten Lebensbereich zu beeinflussen. Auch hierin liegt ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (LG Berlin in GE 1991, 405; LG Bonn in NJW-RR 2005, 1067 f.; LG Braunschweig in NJW 1998, 2457 f.; LG Darmstand in NZM 2000, 360; AG Wedding inWuM 1998, 342 f.; Horst in NZM 2000, 937 f.).”

Achtung: Gegenteilige Entscheidung Amtsgericht Schöneberg – 103 C 160/14, Urteil vom 30.07.2014)

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Zeitung am 20.05.2015: Zu hohe Mieten in Friedrichshain-Kreuzberg – Monika Herrmann ermahnt Vermieter zu Recht!

Monika Hermann hat als Bezirksbürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg eine Firma ermahnt, die für eine Wohnung eine völlig überteuerte Miete verlangt. Aber darf sie das überhaupt? Die Vermieterverbände sagen: Nein. Unser Autor hält dagegen und findet: Gut so!

Es ist Aufgabe der Politiker, sich für das Wohl ihrer Bürger einzusetzen. Deswegen war es das gute Recht von Frau Herrmann, dem Vermieter zu schreiben, sie hätte sich „mehr Augenmaß“ gewünscht. Im Grunde war es sogar ihre Pflicht. Denn Friedrichshain-Kreuzberg unterliegt wie kaum ein anderer Bezirk einem rasanten Wandel. Die durchschnittlichen Mieten, die hier für freie Wohnungen verlangt werden, liegen so hoch wie in keinem anderen Bezirk. Die Einkommen sind jedoch noch immer unterdurchschnittlich.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/zu-hohe-mieten-in-friedrichshain-kreuzberg-monika-herrmann-ermahnt-vermieter-zu-recht,10809148,30746604.html