Archiv für den Monat: Mai 2015

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

FOCUS Online am 28.05.2015: Wohnungspolitik – Mehr als 30 000 Unterschriften gegen hohe Mieten!

Für den Volksentscheid gegen hohe Mieten sind bislang mehr als 30 000 Unterschriften gesammelt worden. Das teilte die Initiative „Berliner Mietenvolksentscheid“ am 28.05.2015 mit. Sie hat damit eine Hürde geschafft.

Die endgültige Zahl der Unterstützer werde am kommenden Montag bekanntgegeben, sagte ein Sprecher der Initiative. Dann sollen die Unterschriften zusammen mit dem Antrag auf ein Volksbegehren der Innenverwaltung übergeben werden.

http://www.focus.de/regional/berlin/wohnungspolitik-mehr-als-30-000-unterschriften-gegen-hohe-mieten_id_4711921.html

Aus der Rubrik “Verbraucherwarnhinweise”:

Hütchenspieler meiden, denn Gewinnchancen gibt es nicht!

Mit angeblich schnellen Gewinnen locken Hütchenspieler auch in Berlin immer wieder Touristen in die Falle.

Wie läuft ein Hütchenspiel ab?

-Ein Spieler hockt vor einem kleinen Teppich, auf dem sich drei Schachteln und eine kleine Kugel befinden.
-Um den Spieler stehen mehrere Personen, die anscheinend am Mitspielen interessiert sind (“Anreißer”).
-Der Spieler versteckt nun die Kugel unter einer der drei Schachteln und beginnt diese zu verschieben und fordert dabei die umstehenden Personen auf, den Verbleib der Kugel zu bestimmen.
-Einer der “Anreißer” setzt jetzt einen Geldschein auf die Schachtel, unter der sich die Kugel befindet und gewinnt.
-Damit wird dem vorbeilaufenden Passanten vorgegaukelt, man könne auf leichte Weise Geld gewinnen.
-Spielt ein Außenstehender mit, erhöht der Spieler die Geschwindigkeit beim Verschieben der Schachteln und lässt- für den Außenstehenden unbemerkt- die Kugel verschwinden. Somit hat er keine Möglichkeit zu gewinnen und verliert immer.
-Proteste der Verlierer enden oft mit Beschimpfungen oder sogar mit Schlägen durch die Hütchenspieler.
-Neben dem Spieler und den “Anreißern” gibt es noch weitere Beteiligte, die abgesetzt vom eigentlichen Spielbereich unbemerkt das Umfeld beobachten und vor der Polizei warnen.
– Manchmal mischen sich auch Taschendiebe unter die Umstehenden und nutzen die Ablenkung durch das Hütchenspiel für Diebstähle.

http://www.berlin.de/tourismus/infos/2771003-1721039-huetchenspieler-meiden-denn-gewinnchance.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Rechtfertigt ein gewalttätiger Angriff auf einen Mitbewohner, durch den dieser verletzt wird, eine außerordentliche Kündigung?

Die Antwort des Amtsgerichts München (AG München – 425 C 16113/14, Urteil vom 18.11.2014) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das AG München in seiner Pressemitteilung Nr. 26/2015 vom 22.05.2015 wie folgt aus: “Das Gericht stellt fest, dass der Beklagte den Hausfrieden so sehr gestört hat, dass der Vermieterin die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Der Beklagte habe Gewalt gegenüber zwei Personen angewendet, wodurch der Mitmieter so sehr verletzt worden sei, dass er im Krankenhaus behandelt werden musste. Der geschädigte Mitmieter habe in seiner Zeugenaussage angekündigt, dass er aus dem Haus ausziehen werde, sollte sich nicht bis Jahresende eine Lösung gefunden habe. Auch eine weitere Mitbewohnerin gab als Zeugin an, dass sie aufgrund des Vorfalls Angst habe, sich in dem Haus aufzuhalten, und beabsichtige auszuziehen. Das Gericht hält in seinem Urteil dem Beschuldigten zugute, dass es sich um einen einmaligen Vorfall gehandelt hat und er sich danach lange in stationärer Behandlung befand. Bei der Abwägung der Interessen der Vermieterin und des beklagten Mieters kam die zuständige Richterin zu dem Ergebnis, dass die Interessen der Vermieterin überwiegen und für sie die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zumutbar ist.”

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Bestellerprinzip – Bundesverfassungsgericht lehnt Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab!

BVerfG – 1 BvQ 9/15, Beschluss vom 13.05.2015: Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des „Bestellerprinzips“ bei Maklerprovisionen für Wohnraummietverträge abgelehnt!

Pressemitteilung Nr. 33/2015 vom 27. Mai 2015: “Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das zum 1. Juni 2015 vorgesehene Inkrafttreten des „Bestellerprinzips“ bei Maklerprovisionen für Wohnraummietverträge abgelehnt. Der Beschluss beruht auf einer Folgenabwägung. Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung müssten die Nachteile, die durch das vorübergehende Inkrafttreten eines – nach abschließender Prüfung – verfassungswidrigen Gesetzes entstünden, die Nachteile deutlich überwiegen, die mit der vorläufigen Verhinderung eines verfassungsmäßigen Gesetzes verbunden wären. Den Antragstellern ist die Darlegung eines hinreichend schwerwiegenden Nachteils jedoch weder für die Gesamtheit der Wohnungsvermittler noch im Hinblick auf ihre eigene Situation gelungen.”

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-033.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

“Wohnungsaufsicht als zahnloser Tiger!”

Sibyll Klotz auf rbb-Inforadio am 26.05.2015: Bis zu 30 Berliner Wohnhäuser werden offenbar gezielt “entmietet!

Wie die Baustadträtin des Bezirks Tempelhof-Schöneberg, Sibyll Klotz (Bündnis 90/Die Grünen), dem rbb-Inforadio sagte, gibt es nach ihrer Erkenntnis in der ganzen Stadt bis zu 30 solcher Häuser. Für besonderes Aufsehen sorgen die Zustände in einem Gebäude in der Grunewaldstraße in Schöneberg. Dort hat die Eigentümergemeinschaft rund 200 Wanderarbeiter untergebracht, die überwiegend aus Rumänien kommen. Die Altmieter klagen seit Monaten über Vandalismus-Schäden, mangelnde Hygiene und Vermüllung der Innenhöfe.

“Die Wohnungsaufsicht ist ein zahnloser Tiger im Land Berlin, nicht nur hier bei uns im Bezirk. Wir haben eine Kollegin für die gesamte Wohnungsaufsicht, die für 335.000 Einwohner zuständig ist. Wir haben ein zweites Haus im Bezirk, mit dem es Probleme gibt, und ich denke, das wird in Zukunft durchaus zunehmen… Damit muss man leben in einer Stadt wie Berlin.”

http://www.presseportal.de/pm/51580/3030401

Aus der Rubrik “Wohnungsbaupolitik”:

Beitrag von Tina Friedrich vom rbb am 25.05.2015: Ein Jahr Bürgerentscheid OeynhausenKleingartengrün ist die Hoffnung Vor einem Jahr haben sich die Charlottenburger für die Kleingartenkolonie Oeynhausen und gegen die Wohnbaupläne eines Investors entschieden. Viel ist seither geschehen, aber an der Situation der Kleingärtner hat sich wenig geändert: Sie wissen immer noch nicht, wie lange sie ihre Lauben noch behalten können.

Die Ausgangslage ist seit einem Jahr die gleiche: Ein paar hundert Kleingärtner unter der Ägide von Vereinsvorsitzendem Becker wehren sich unermüdlich gegen Pläne eines Investors, auf ihrer Laubenkolonie im Südwesten Berlins 700 Wohnungen zu errichten.

Am 14. April erschien das letzte, neunte, Gutachten, diesmal in Auftrag gegeben von der CDU und den Piraten im Bezirk. Es kommt zu der im Jahresverlauf betrachtet überraschenden Erkenntnis: Es bestehe überhaupt kein Entschädigungsanspruch, und damit sei die Argumentation des Bezirksamts, man könne sich die Festsetzung des Bebauungsplans nicht leisten, null und nichtig.

Bezirksbaustadtrat Marc Schulte und auch Bezirksbürgermeister Naumann (beide SPD) hatten bis dahin stets vor Entschädigungszahlungen von rund 25 Millionen Euro gewarnt – schon allein deshalb könne man die Kleingärten nicht einfach so retten, denn der Bezirk habe kein Geld und der Senat wolle das nicht bezahlen.

Das aktuelle Gutachten ist für Arne Herz (CDU) das Maß aller Dinge. “Es schafft endlich die notwendige Klarheit und Deutlichkeit, mit der die Festsetzung des Bebauungsplanes vollendet werden kann. Wir brauchen jetzt den politischen Willen dazu.” Der Bezirk lässt das Gutachten derzeit rechtlich prüfen und will am 2. Juni Ergebnisse präsentieren.

http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2015/05/ein-jahr-buergerentscheid-kleingartenkolonie-oeynhausen.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Beitrag von Tina Friedrich vom rbb am 26.05.2015: Fragen und Antworten zum Wohnraumversorgungsgesetz – Was genau fordert eigentlich der Berliner Mietenvolksentscheid? Innerhalb weniger Wochen haben über 30.000 Berliner für den Mietenvolksentscheid unterschrieben – aber was steht eigentlich drin im Gesetzentwurf? Was ist vorgesehen im “Berliner Wohnraumversorgungsgesetz”, wie es offiziell heißt? Sinkt meine Miete wirklich?

Das Ziel – Das Wohnraumversorgungsgesetz will den sozialen Wohnungsbau fördern und mehr landeseigene bezahlbare Wohnungen schaffen.
Die Initiative, also der Verein Mietenvolksentscheid Berlin e.V., beruft sich dabei auf die Berliner Verfassung. Dort steht: “Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum.” Das Land verspricht also in seiner Verfassung Wohnraum zu fördern, besonders für Menschen mit geringem Einkommen.

Der Verein setzt sich ein für einkommensabhängige Mieten, günstige Wohnungen und bezahlbare Sanierungen – und gegen die Verdrängung von ärmeren Menschen aus der Stadt.

Aber nicht für alle – denn der Volksentscheid betrifft ausschließlich landeseigene und geförderte Wohnungen. Alle, die privat mieten, sind davon nicht betroffen. Dennoch geht die Initiative davon aus, dass sich günstige Mieten insgesamt auf den Mietspiegel auswirken werden, und deshalb langfristig alle Mieter von dem neuen Gesetz profitieren.
Mittelfristig sollen 500.000 Wohnungen mit günstigen Mieten “durch kommunalen Besitz oder langfristige Bindungen” zur Verfügung gestellt werden. Erstmal geht die Initiative aber von 140.000 möglichen günstigen Wohnungen aus. Die sollen auch durch die Landeswohnungsunternehmen (die nach dem Gesetzentwurf zu Anstalten öffentlichen rechts werden, siehe unten) zugekauft werden.

Dafür sollen die Mieten in landeseigenen Wohnungen gesenkt und gedeckelt werden, abhängig vom Einkommen der Mieter.

https://www.rbb-online.de/politik/hintergrund/der-berliner-mietenvolksentscheid-fuer-dummies.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Die Welt am 26.05.2015: Was Mieter jetzt wissen müssen!

Am 01.06.2015 treten Maklergesetz und Mietpreisbremse in Berlin in Kraft.

Was kann der Mieter gegen überhöhte Mieten tun?

Zunächst einmal sollte man keinen Mietvertrag unterschreiben, bei dem die Miete zu hoch angesetzt ist. Erfährt man jedoch erst nach der Unterschrift, dass die geforderte Nettokaltmiete höher als die selbst errechnete ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent ist, sollte der Mieter nach Beginn des Mietverhältnisses dem Vermieter schriftlich die Miethöhe mit Hinweis auf die errechnete ortsübliche Vergleichsmiete rügen, rät Reiner Wild, Chef des Berliner Mietervereins (BMV). Diese sogenannte Rügepflicht ist laut Gesetz vorgesehen, um zu viel gezahlte Miete zurückfordern zu können. Der Berliner Mieterverein hält ein Formschreiben zur Rüge bereit. Der Vermieter muss die Miete daraufhin begründen. Gibt es danach noch keine Einigung, sollte der Mieter sich bei der Mieterberatung juristischen Beistand holen. Als letztes Mittel bleibt eine gerichtliche Klage.

http://www.welt.de/print/die_welt/berlin/article141464837/Was-Mieter-jetzt-wissen-muessen.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Besteht bei einer “Doppelvermietung” ein Schadensersatzanspruch?

Die Antwort des Kammergerichts Berlin (KG – 8 U 52/14, Urteil vom 23.02.2015) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das KG in seiner vorgenannten Entscheidung in seinem amtlichen Leitsatz zu 1. wie folgt aus: “Im Falle der Doppelvermietung und Überlassung der Mietsache an den einen Mieter kann der andere Mieter Schadensersatz verlangen, wenn feststeht, dass der Vermieter die Mietsache nicht mehr vom besitzenden Mieter zurückerlangen kann (im Anschluss an BGH Urteil vom 12.03.2003, XII ZR 18/00, BGHZ 154,171; vergleiche Beschluss des Kammergerichts vom 25.09.2008, 8 U 44/08, NZM 2008,889).”

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Was ist im “Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten” geregelt?

Der Berliner Senat schloss im September 2012 mit den sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften degewo, GESOBAU, GEWOBAG, HOWOGE, STADT UND LAND und WBM das “Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten” ab.

Die wichtigsten Eckpunkte des Mietenbündnisses:

  • Sie beschränken ihre allgemeinen Mieterhöhungen im freifinanzierten Wohnungsbau auf höchstens 15 Prozent in vier Jahren, soweit der Berliner Mietspiegel das zulässt.
  • Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften beschränken eine Modernisierungsumlage im frei finanzierten Wohnungsbau auf maximal neun Prozent der aufgewandten Kosten jährlich. Auch nach der Modernisierung soll eine verträgliche Mietenbelastung gewährleistet sein.
  • Bei Neuvermietungen werden die Wohnungsgesellschaften innerhalb des S-Bahn-Rings jede zweite, außerhalb des Rings jede dritte Wohnung zur ortsüblichen Vergleichsmiete an Haushalte mit WBS-Anspruch (Wohnberechtigungsschein: Abfrage) vergeben.
  • Ein gemeinsamer Wohnungspool soll einen fairen Wohnungstausch ermöglichen, wenn ein Mieter oder eine Mieterin eine um mindestens 10 Prozent kleinere Wohnung sucht. Dabei sichern die Wohnungsbaugesellschaften zu, dass die neue Bruttowarmmiete – bei vergleichbarer Ausstattung, Modernisierungszustand und Lage – unter der der alten Wohnung liegt.
  • Für Mieterinnen und Mieter, die aus wirtschaftlichen oder anderen sozialen Gründen die Mieterhöhung nicht erbringen können, wird jeweils eine individuelle Lösung gesucht.
  • Nach einer Mieterhöhung soll die Nettokaltmiete bei Vorliegen sozialer Kriterien im Einzelfall 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens nicht übersteigen, sofern eine der Personenzahl im Haushalt angemessene Wohnungsgröße genutzt wird und das Haushaltseinkommen innerhalb der Einkommensgrenzen des Bundes für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) liegt.
  • Ist ein Mieterhaushalt Empfänger von Sozialleistungen und die genutzte Wohnfläche angemessen, so werden Mieterhöhungen so weit beschränkt, dass die neue Miete die Höchstwerte staatlicher Leistungen für Mietbelastungen nicht überschreitet.
  • Härtefallregelungen für Schwangere oder Alleinerziehende, die auf ihr soziales Umfeld angewiesen sind, für Seniorinnen und Senioren, für Menschen mit Behinderung, für Menschen, die andere pflegen und betreuen, für Kranke oder trauernde sorgen dafür, dass neben dem Einkommen auch andere persönliche Härten bei Mieterhöhungen berücksichtigt werden.
  • Die individuellen Lösungen greifen auch bei Sozialwohnungen, bei denen die Mieterhöhungen aus der planmäßigen Reduzierung von Fördermitteln resultieren.

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnungsbau/de/mietenbuendnis/