Archiv für den Monat: Mai 2015

Aus der Rubrik “Demokratie”:

Berliner Zeitung am 18.05.2015: Vorsicht mit Plebisziten!

Deutschland hat die besten Erfahrungen mit der repräsentativen Demokratie gemacht. Deshalb sollte gerade mit Blick auf diverse Berliner Volksentscheide das Abstimmungsgesetz eingrenzend korrigiert werden, findet unser Autor Götz Aly.

Neulich erklärte der Regierende Bürgermeister, es werde immer häufiger versucht, mit Volksbegehren „die parlamentarische Demokratie auszuhebeln“. Michael Müller hat vollkommen recht. Zu oft gehorchen Berliner Plebiszite dem Gruppenegoismus. Sie benachteiligen die Leisen gegenüber den Lauten und schon Privilegierten.

Die Bundesrepublik hat mit der repräsentativen Demokratie beste Erfahrungen gemacht. Es gibt keinen Grund, gewählte Parlamente den Diktaten zufälliger Kampagnen-Erfolge auszusetzen.

http://www.berliner-zeitung.de/meinung/kolumne-zu-volksentscheiden–vorsicht-mit-plebisziten-,10808020,30724326.html

Der AMV kann diese Meinung nicht teilen und befürwortet ausdrücklich die Direkte Demokratie in unserer Stadt. Wir unterstützen aktiv den Mietenvolksentscheid.

Wir verweisen insofern auf unsere Pressemitteilung 29/2015 (Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller stellt die Direkte Demokratie und damit Art. 3 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung von Berlin in Frage!) vom 15.05.2015: “Diesen Aussagen des Regierenden Bürgermeisters von Berlin widerspricht der AMV strikt. Sie sind nicht nur unhaltbar, sondern zeugen darüber hinaus von einem erschreckenden Demokratieverständnis,” sagt der 1. Vorsitzende des AMV, RA Uwe Piper. “Die Direkte Demokratie genießt in Berlin Verfassungsrang; in Art. 3 Abs. 1 Satz 1 VvB heißt es wie folgt: “Die gesetzgebende Gewalt wird durch Volksabstimmungen, Volksentscheide und durch die Volksvertretung ausgeübt, die vollziehende Gewalt durch die Regierung und die Verwaltung sowie in den Bezirken im Wege von Bürgerentscheiden.” “Mit seiner Aussage missachtet Müller die Verfassung von Berlin. Dies ist einem Regierenden Bürgermeister unwürdig,” so Piper weiter.

https://www.facebook.com/notes/alternativer-mieter-und-verbraucherschutzbund-ev/pressemitteilung-292015/1590767494531052

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Morgenpost am 20.05.2015: 15,34 Euro pro Quadratmeter – Bürgermeisterin warnt Vermieter!

Ein Berliner fordert 1135 Euro Kaltmiete für eine Wohnung in einem Friedichshainer Hinterhaus – und das ist kein Einzelfall. Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann schreibt dem Vermieter einen Brief.

Das hat es in Berlin noch nicht gegeben: Eine Bezirksbürgermeisterin schreibt einen Brief an einen Vermieter und weist ihn darauf hin, dass die von ihm inserierte Wohnung zu einem Preis angeboten wird, die weit über der im Berliner Mietspiegel ausgewiesenen ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Konkret geht es um Monika Herrmann, grüne Rathauschefin in Friedrichshain-Kreuzberg, und die Vermietung einer 2,5-Zimmer-Wohnung mit 74 Quadratmetern Wohnfläche im Hinterhaus eines schmucklosen Altbaus an der Straße der Pariser Kommune 39.

http://www.morgenpost.de/berlin/article141182558/15-34-Euro-pro-Quadratmeter-Buergermeisterin-warnt-Vermieter.html

Aus der Rubrik “Verbrauchertipps”:

WISO-Tipp am 18.05.2015: Vorsicht bei Extra-Garantien!

Worauf muss man beim Abschluss einer Extra-Garantie achten? In welchen Fällen lohnt sich eine …

Die Cola über den Laptop geschüttet, das teure Smartphone wird gestohlen oder der neue Fernseher gibt den Geist schon nach kurzer Zeit auf – ein Alptraum für jeden Verbraucher. Doch das sind keine Ausnahmen: Die Anzahl der Elektrogeräte, die aufgrund eines Defekts schon innerhalb von fünf Jahren ersetzt werden mussten, hat sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Der Diebstahl von Smartphones hat Hochkonjunktur – 2013 wurden rund 237.000 Geräte als gestohlen gemeldet. Viele Verbraucher haben Angst um ihre teuren Geräte und schließen zum Schutz eine Zusatzgarantie ab. Aber was, wenn die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt? Was Sie beim Abschluss einer Extra-Garantie beachten sollten, zeigt der WISO-Tipp.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2402926/WISO-Tipp-Vorsicht-bei-Extra-Garantien-#/beitrag/video/2402926/WISO-Tipp-Vorsicht-bei-Extra-Garantien

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Umstrittenes Gesetz zur Tarifeinheit am 22.05.2015 im Bundestag beschlossen!

Union und SPD haben das umstrittene Gesetz zur Tarifeinheit im Bundestag gegen die Stimmen der Opposition beschlossen. Bei der Abstimmung gab es aber auch Gegenstimmen aus der Koalition. Das Gesetz kann voraussichtlich im Juli in Kraft treten.

Wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselbe Beschäftigtengruppe vertreten, soll im Streitfall nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in diesem Betrieb gelten.

Den Bundesrat soll das Gesetz am 12. Juni passieren. Da eine Mehrheit in der Länderkammer nicht erforderlich ist, dürften die Regelungen im Monat darauf in Kraft treten.

http://www.heute.de/bundestag-stimmt-ueber-umstrittenes-gesetz-zur-tarifeinheit-ab-38563740.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Rechtfertigt eine grundlose, leichtfertige und unangemessene Strafanzeige gegen den Vermieter die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses?

Die Antwort des Landgerichts Düsseldorf (LG Düsseldorf – 21 S 48/14, Urteil vom 06.11.2014) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das LG Düsseldorf in seiner vorgenannten Entscheidung unter der Randnummer 13 wie folgt aus: “In Rechtsprechung und Literatur ist allgemein anerkannt, dass eine grundlose Strafanzeige gegen den anderen Vertragspartner eine schwerwiegende Verletzung der Treuepflicht darstellen kann. Eine fristlose Kündigung ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn die erstattete Strafanzeige als leichtfertig und unangemessen zu bewerten ist oder auf erfundenen Tatsachen beruht. Eine schwerwiegende Vertragsverletzung liegt aber auch dann vor, wenn die Anzeige zwar auf wahren Tatsachen oder Tatsachen, die der Anzeigeerstatter für wahr hält, beruht, der Anzeigeerstatter aber nicht zur Wahrung eigener Interesse handelt, sondern um dem Angezeigten einen Schaden zuzufügen. Auf eine auf wahren oder möglicherweise wahren Tatsachen beruhende Strafanzeige kann sich danach als unangemessen darstellen, wenn sie Streitigkeiten über die Höhe der Miete, die Berechtigung einer Umlage von Betriebskosten und ähnliche Fälle zur Grundlage hat, da insoweit der Y-Weg zur Verfügung steht (OLG München, Urteil vom 17. März 2009 – 5 U 2321/08).”

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Der Tagesspiegel am 19.05.2015: Streit um neuen Mietspiegel  – Hat der Mietspiegel noch Bedeutung für Berlin?

5,84 Euro je Quadratmeter: Nachdem der neue Mietspiegel erschienen ist, tobt heftiger Streit um seine Gültigkeit. Zwei Vermieterverbände erkennen ihn nicht an, sogar von Manipulation war die Rede. Warum? Ein Faktencheck.

Kaum ist er raus, tobt der Streit – der neue Mietspiegel für Berlin erreicht dieser Tage das Gegenteil dessen, wofür er ersonnen wurde, nämlich für die Befriedung des Wohnungsmarktes. Zwei mächtige Berliner Vermieterverbände, Haus & Grund sowie der Bundesverband freier Wohnungsunternehmen, erkennen den am 18.05.2015 veröffentlichten Mietspiegel 2015 nicht an. Von Manipulation war sogar die Rede, was die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung scharf zurückwies.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/streit-um-neuen-mietspiegel-hat-der-mietspiegel-noch-bedeutung-fuer-berlin/11793802.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Justizminister Heiko Maas bei “Das Duell” bei n-tv am 18.05.2015 zum Thema “Mietpreisbremse kommt trotz Berliner Urteil”

Ein Berliner Amtsgericht kippt den Mietspiegel der Hauptstadt. Wackelt dadurch die Mietpreisbremse? Nein, die kommt auf jeden Fall, sagt Verbraucherschutzminister Maas und wird deswegen von einem Makler als “Preistreiber” beschimpft.

Verbraucherschutzminister Heiko Maas sieht die Einführung der umstrittenen Mietpreisbremse nicht in Gefahr – obwohl ein Berliner Gericht den Mietspiegel, vielerorts Grundlage der Mietpreisbremse, in einem Urteil gekippt hat. “Das Urteil wird die Einführung der Mietpreisbremse in Berlin und sonst wo in keiner Weise beeinflussen”, sagte der SPD-Politiker in “Das Duell bei n-tv”. “Es ist ganz einfach eine Fehlannahme das zu glauben, weil es das Urteil eines Amtsgerichts gibt, das noch nicht einmal rechtskräftig ist. Das gleiche Amtsgericht hat in diesem Jahr vier andere Urteile getroffen, in denen die Mietspiegel anerkannt wurden”, sagte der Minister.

Maas räumte allerdings ein, dass das Instrument des Mietspiegels überarbeitet werden müsse. “Wir wollen eigentlich dahin, dass wir flächendeckend in Deutschland am besten qualifizierte Mietspiegel haben. Dann reden wir auch noch einmal darüber: wie sieht ein Mietspiegel aus, wie ist der Zeitraum, der abgebildet wird, wie detailliert ist die Untersuchung, damit er auch möglichst aussagekräftig ist? Und diese Kriterien wollen wir in einer zweiten Reform des Mietrechts festlegen.”

http://www.n-tv.de/politik/Mietpreisbremse-kommt-trotz-Berliner-Urteil-article15120896.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Online-Dienst Smmove in Zugzwang Auktionsplattform versteigert rechtswidrig Sozialwohnungen:  Die neue Auktionsplattform für Mietimmobilien Smmove verstößt nach rbb-Recherchen gegen das Gesetz. Der Grund: Sie bietet auch Sozialwohnnungen mit Mietpreisbindung an. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Berliner Mieterverein halten das für rechtswidrig.

http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2015/05/Auktionsplattform-Smmove-Versteigerung-Sozialwohnungen.html

Der AMV verweist hierzu auf seinr Pressemitteilung 17/2015 vom 26.03.2015 – “Online-Auktionsplattform smmove – Mietwohnung ersteigern” wird abgelehnt!
Die smmove Deutschland GmbH will am 31. März 2015 ihre Online-Auktionsplattform für Mietimmobilien in Deutschland launchen. Das kündigte Alexander Kanellopulos, Firmengründer und Geschäftsführer von smmove Deutschland, auf einer Pressekonferenz am 

http://mieter-verbraucherschutz.berlin/wp-content/uploads/2015/04/Pressemitteilung-2015-17.pdf

Pressemitteilung 33/2015

Großstadtbeauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kai Wegner, vom   heißt es wie folgt: „Nach dem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg müssen wir verhindern, dass mit dem Mietspiegel eine tragende Säule der Mietpreisbremse ins Wanken gerät. Dafür ist es … weiterlesen