Archiv für den Monat: Mai 2015

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Ist die außerordentliche fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB gerechtfertigt, wenn der Mieter die Wohnung teilweise Wohnzwecken entzogen und zum Zwecke einer Vogelzucht mit ca. 60 bis 80 Kanarienvögeln und Zebrafinken zweckentfremdet hat?

Die Antwort des Amtsgerichts Menden (AG Menden – 4 C 286/13, Urteil vom 05.02.2014) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das AG Menden in seiner vorgenannten Entscheidung unter der Randnummer 52 wie folgt aus: “Zwar ist die Haltung von Kleintieren wie Vögeln durch den Mieter nicht erlaubnispflichtig. Es ist aber die Grenze des zulässigen Mietgebrauchs zu beachten. Das Gericht sieht im vorliegenden Fall den zulässigen Mietgebrauch durch die Einrichtung des „Vogelzimmers“ und die darin betriebene Vogelzucht als deutlich überschritten an. Das Zimmer wurde dem Wohngebrauch vollständig entzogen. So wurden nicht nur einige Vögel in Volieren gehalten, sondern das gesamte Zimmer stand den 60-80 Vögel uneingeschränkt zur Verfügung. Aus den Feststellungen des Veterinäramtes sowie aus den vorgelegten Fotos ist ohne weiteres nachvollziehbar, dass eine ordnungsgemäße Belüftung und insbesondere Reinigung wir auch Beheizung unter diesen Umständen nicht mehr möglich ist. Das Gericht hält eine solche Vogelhaltung in einer nur 51 m² großen Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus für einen unzulässigen Mietgebrauch, der nicht mehr innerhalb des vom Vermieter geschuldeten vertragsgemäßen Gebrauchs liegt. Dabei müssen auch die berechtigten Interessen der Mitbewohner, die sich ausweislich der vorgelegten Beschwerdeschreiben hierdurch massiv gestört fühlten, mit berücksichtigt werden. Die danach unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände vorzunehmende Abwägung führt zu der Feststellung, dass das Halten von rund 80 frei fliegenden Vögeln in dieser kleinen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus das vertretbare Maß zulässigen Wohnungsgebrauchs überschreitet, zumal negative Auswirkungen auf die Mietsache zu befürchten sind, und die Klägerin nach der erfolglosen Abmahnung zur fristlosen Kündigung aus diesem Grund berechtigt ist (so auch LG Karlsruhe, NZM 2001, 891; allg. zur Tierhaltung in Mietwohnungen: Blank, NJW 2007, 729 ff.).”

Pressemitteilung 32/2015

Nachlese zum 5. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 20.05.2015

Am 20.05.2015 fand im Restaurant 1860 TSV Spandau – Tanzsportzentrum – der 5. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV statt. Thema des Abends war “Meine Privatsphäre als Mieter – Datenschutz im Mietverhältnis”. … weiterlesen

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Berliner Zeitung am 12.05.2015: Streit um Schöneberger Wohnhäuser  – Bund verklagt Bezirk Tempelhof-Schöneberg!

Es ist ein Kampf zwischen Groß und Klein: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zieht gegen den Bezirk Tempelhof-Schöneberg vor Gericht. Weil der Bezirk die Häuser zu einem limitierten Preis erwerben will.

Die Auseinandersetzung um den Verkauf bundeseigener Immobilien zum Höchstpreis verschärft sich. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima), die dem Finanzministerium Wolfgang Schäubles (CDU) untersteht, hat jetzt Klage gegen den Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg eingereicht, der in einem Milieuschutzgebiet von seinem Vorkaufsrecht für Wohnhäuser Gebrauch gemacht hat.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/streit-um-schoeneberger-wohnhaeuser-bund-verklagt-bezirk-tempelhof-schoeneberg,10809148,30680858.html

Aus der Rubrik “Wohnungsbaupolitik”:

taz am 12.05.2015: Bebauung des Tempelhofer Feldes – Müller fordert baldige neue Debatte!

Der Regierende Bürgermeister will zurück auf das Feld: “In einigen Jahren” sei eine neue Diskussion über dessen Randbebauung fällig, sagte Michael Müller der taz.

Geht es nach dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD), wird bald wieder über eine Bebauung des Tempelhofer Feldes diskutiert werden. „In einigen Jahren wird die Frage, ob eine Randbebauung nicht doch eine Möglichkeit ist, wieder eine Rolle spielen“, sagt Müller im taz-Interview. Hintergrund ist die stetig wachsende Stadt und der knappe Wohnraum: „Wenn sich die Stadt weiterentwickelt, wird man solche Fragen diskutieren können und müssen.“

http://www.taz.de/Bebauung-des-Tempelhofer-Feldes/!159815/

 

Aus der Rubrik “Veranstaltungen”:

Urban Living – Strategien für das zukünftige Wohnen!

Wann: 21.05.2015 bis 04.07.2015, 10:00 – 17:00 Uhr

Wo: Deutsches Architektur Zentrum DAZ, Köpenicker Straße 48/89, 10179 Berlin

Der gewaltige Bedarf an zusätzlichem Wohnraum ist eine Chance für eine neue Ära des Wohnungsbaus. Die Ausstellung URBAN LIVING präsentiert Ideen und Best-Practice-Beispiele für neue bezahlbare Wohntypologien, lebendige Nachbarschaften und eine nachhaltige Stadtentwicklung. Die Ausstellung untersucht weitere neue Ideen über das Wohnen.

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/kalender/kalender_detail.php?date=05-2015&selection=tag&selection_start=22&id=4145

Pressemitteilung 31/2015

Deutsche Wohnen schlägt erneut in Berlin zu!

In den Corparate News der Deutsche Wohnen AG vom heutigen Tag heißt es u.a. wie folgt: “Die Kapitalerhöhung dient insbesondere der Finanzierung des Kaufs von rund 6.500 Wohneinheiten, die sich mehrheitlich in Berlin befinden und im Wesentlichen … weiterlesen

 

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Haftet ein Gastwirt, wenn ein Gast sich beim Verzehr eines Stückes Halsgrat eine Zahnbrücke beschädigt, weil er auf ein Knochenstück beißt?

Die Antwort des Amtsgerichts München (AG München – 213 C 26442/14, Urteil vom 12.02.2015) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das AG München in seiner Pressemitteilung Nr. 25/2015 vom 15.05.2015 wie folgt aus: “Der Richter am Amtsgericht München stellt in seinem Urteil fest, dass ein auch nur durchschnittlich gebildeter Verbraucher wisse, dass es sich bei Fleisch um ein Produkt handelt, welches vom Tier stammt und dass somit in der ursprünglichen Form Knochen vorhanden sind, die bei der Zerteilung und Herstellung verbrauchsfertiger Portionen noch entfernt oder bearbeitet werden müssen. Der Kläger habe daher nicht ohne weiteres erwarten können, dass das Steak – auch wenn ein solches gewöhnlich knochenfrei ist – tatsächlich nicht doch noch Knochenreste aufweisen würde. Anders wäre dies allenfalls dann zu beurteilen, wenn die beklagten Wirtsleute ihr Gericht ausdrücklich als „knochenfrei“ angepriesen hätten, was jedoch nicht der Fall gewesen ist. Nach Auffassung des Gerichts könne den Beklagten Gastwirten auch nicht zugemutet werden, das von ihnen zubereitete Fleisch selbst auf kleinste Knochenteile zu untersuchen. Auch der Kläger, der das Fleisch vor dem Verzehr sicherlich nochmals zerteilt und anschließend zu Munde geführt hat, habe offensichtlich das Knochenstück selbst nicht erkennen können, so dass alles dafür spreche, dass es sich tatsächlich um ein äußerst kleines Teil im Inneren des Steaks gehandelt habe.

Das Gericht führt zur weiteren Begründung die Argumentation des Bundesgerichtshofes an, wonach ein derartiger hoher Untersuchungsaufwand schon deshalb nicht erforderlich sei, da dem Verbraucher, der auf ein kleines Knochenteil beißt, in der Regel keine schwerwiegende Gesundheitsgefahr droht, die um jeden Preis und mit jedem erdenklichen Aufwand vermieden oder beseitigt werden müsste (BGH NJW 2009, 1669 ff. hinsichtlich des eingebackenen Kirschkerns). Das Gericht wörtlich: „Letztlich hat sich bei der Beschädigung des Gebisses des Klägers bedauerlicherweise das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht, welches nie gänzlich vermieden werden kann.”“

 

Aus der Rubrik “Wohnungsbaupolitik”:

Berliner Zeitung am 13.05.2015: Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller warnt das Volk!

Der Regierende Bürgermeister Michael Müller will Front machen gegen eine Dominanz der Direkten Demokratie. Wohnungsbau müsse auch gegen Einzelinteressen von Bürgerinitiativen durchgesetzt werden.

„Meine Sorge ist, dass wir Instrumente der Direkten Demokratie haben, die nicht ein Mehr an Demokratie bedeuten für mehr Menschen, sondern nur mehr Instrumente sind für einige wenige, die sich schon vorher gut artikulieren konnten,“ sagte Müller. In diesen Gruppierungen seien einige unterwegs, „die haben Zugang zu Medien, zu Geld zu großen Organisationen.

Die konnten sich schon vorher bei Wahlen, in Bürgerinitiativen oder auch bei Elternabenden gut Gehör verschaffen.“ Die seien bestens organisiert und vernetzt – und bekämen jetzt noch die Instrumente der Direkten Demokratie und damit eine zusätzliche Wucht. „Da müssen wir aufpassen“, warnte Müller. „Weil das bedeuten kann, dass diese Gruppen immer mehr nur ihre Eigeninteressen durchsetzen, und nicht die Interessen einer Mehrheit“.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/berlins-regierender-buergermeister-michael-mueller-warnt-das-volk,10809148,30690350.html

Aus der Rubrik “Bürgerproteste”:

Berliner Zeitung am 15.05.2015: Bürgerbegehren – Protest gegen neue Großsiedlung in Lichterfelde-Süd!

Ein knapp 100 Hektar großes Gelände am südlichen Stadtrand soll bebaut werden. Auf 39 Hektar sollen 2500 Wohnungen für bis zu 10.000 Menschen entstehen. Doch das Aktionsbündnis Landschaftspark Lichterfelde-Süd wehrt sich gemeinsam mit Natur-und Tierschützern gegen dieses Vorhaben.

Für Tilmann Heuser ist die Weidelandschaft Lichterfelde-Süd „sehr wertvoll und einzigartig in Berlin“. Der Berliner Geschäftsführer der Umweltorganisation BUND sagt, dort gebe es etwa 500 Pflanzen- und 52 Brutvogelarten sowie Zauneidechsen, Fledermäuse, Heuschrecken und Wildbienen. „Opfert man diese wertvolle Fläche für Ein- und Zweifamilienhäuser?“, fragt Heuser.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/buergerbegehren-protest-gegen-neue-grosssiedlung-in-lichterfelde-sued,10809148,30697588.html

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

BAG – 10 AZR 191/14, Urteil vom 13.05.2015: Urteil mit Signalwirkung – Auch Kranke haben Anspruch auf Mindestlohn!

Seit dem 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmer. Einige Arbeitgeber halten sich jedoch nur bei tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden an den Mindestsatz. Im Krankheitsfall gewähren sie nur eine niedrigere betriebliche Vergütung. Dieser Praxis schiebt das Bundesarbeitsgericht nun einen Riegel vor.

Bundesarbeitsgericht stellt klar: Mindestlohn gilt auch für Kranke

http://www.n-tv.de/ratgeber/Mindestlohn-gilt-auch-fuer-Kranke-article15098006.html