Archiv für den Monat: Mai 2015

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Erweckt eine nicht weiter erläuterte Werbung für Schlafzimmereinrichtungen mit der hervorgehobenen Angabe “KOMPLETT” (hier: komplett Drehtürenschrank Doppelbett Nachtkonsolen) und der Abbildung eines Bettes mit Matratze beim Verbraucher den Eindruck, das Angebot umfasse ein Bett mit Lattenrost und Matratze?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – I ZR 129/13, Urteil vom 18.12.2014) lautet: Ja!

Zur Begründung führt der BGH in seiner vorgenannten Entscheidung auf Seite 10 unter Randnummer 13 wie folgt aus: “Eine -wie vom Berufungsgericht an dieser Stelle seiner Entscheidung unterstellt – nicht weiter erläuterte Werbung für Schlafzimmereinrichtungen mit den hervorgehobenen Angaben “KOMPLETT DREHTÜRENSCHRANK (FUNKTIONS-SCHRANK) DOPPELBETT (STOLLENBETT) NACHTKONSOLEN (BETTPANEELE)” und der Abbildung eines Bettes mit Matratze erweckt beim Durchschnittsverbraucher den Eindruck, dass das Angebot ein funktionsgerecht ausgestattetes Bett samt Lattenrosten und Matratzen und nicht lediglich ein Bettgestell umfasst, das erst durch den Zukauf dieser für die zweckentsprechende Nutzung unverzichtbaren Bestandteile zu einem kompletten Bett wird (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 19. Dezember 2002 – 13 W 83/02, Anlage K5; Kammergericht, Beschluss vom 19. September 2008 – 5 U 120/06, MD 2008, 1135; OLG Bamberg, Urteil vom 21. September 2011 – 3 U 129/11, MD 2011, 973).”

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

: Gentrifizierung in Berlin – Der Senat steht unter Druck!

Nun sollen also per Volksentscheid niedrigere Mieten erzwungen werden.

Eines haben die Initiatoren schon erreicht: Die Politik ist diesmal vorsichtiger als beim Tempelhofer Feld, kommt den Initiativen entgegen. “Ich habe kein Interesse an einer Konfrontation. In dem Gesetzentwurf der Bürgerinitiative gibt es vieles, was ich teile”, sagte Bausenator Andreas Geisel (SPD).

“Wir sind froh, wenn auf unseren Druck hin etwas kommt”, sagt Initiativen-Sprecher Taheri zur Reaktion der Politik. Bisher haben Initiativen und Senat allerdings noch keinen direkten Kontakt. “Wir reden erst einmal mit den Berlinern auf der Straße, nicht mit der Politik”, sagt Taheri. Dann will er abwarten, wie das Abgeordnetenhaus über das Gesetz berät, denn immerhin muss die SPD ihre Vorstellungen mit dem Koalitionspartner CDU abgleichen. Taheri befürchtet, die Kompromissbereitschaft der SPD könne bereits “Vorwahlkampf” sein – in Berlin wird im Herbst 2016 ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. Dass Mieten eines der wichtigsten Themen im Wahlkampf werden, ist sicher.

http://www.sueddeutsche.de/politik/gentrifizierung-in-berlin-gesetz-fuer-bezahlbare-mieten-1.2477649-2

 

Aus der Rubrik “Verbrauchertipps”:

Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch!

„Tragen Sie rosa Unterwäsche?“ Manch ein Chef ist tatsächlich schon auf die Idee gekommen, einem Stellenbewerber diese oder ähnlich merkwürdige Fragen im Vorstellungsgespräch zu stellen. Einige Fragen sind offensichtlich unzulässig. Aber wo liegen die Grenzen? Und vor allem: Wie soll der Bewerber reagieren? Darf er lügen, oder soll er lieber die Antwort verweigern?

Die häufigsten Zweifelsfälle listen wir hier auf:

  • Ganz persönliche Fragen, die nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, also beispielsweise die Frage nach der sexuellen Orientierung, sind unzulässig
  • Fragen nach der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft sind im Einstellungsverfahren nicht zulässig
  • Gleiches gilt für die Zugehörigkeit zu politischen Parteien oder Religionsgemeinschaften
  • Die Frage nach bestehenden Schwangerschaften oder nach einem Kinderwunsch ist generell unzulässig und darf falsch beantwortet werden
  • Bei der Frage nach bestehenden Vorstrafen ist zu unterscheiden: Die allgemeine Frage nach Vorstrafen ist unzulässig. Wenn aber die Frage nach bestimmten Vorstrafen für die ausgeschriebene Stelle von wesentlicher Bedeutung ist, ist sie erlaubt. Bei der zu besetzenden Stelle eines Kassierers darf also beispielsweise nach Strafen wegen Vermögensdelikten gefragt werden.
  • Ob die Frage nach dem Bestehen einer Schwerbehinderung zulässig ist, ist in der Rechtsprechung noch nicht geklärt. Die bisherige Rechtsprechung ging von einer Zulässigkeit dieser Frage aus. Seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist dies aber sehr umstritten. Wir gehen von einer Unzulässigkeit einer entsprechenden Frage aus und hoffen auf eine baldige Klarstellung durch die Gerichte
  • Davon zu unterscheiden ist die Frage nach bestehenden Krankheiten. Derartige Fragen sind nur zulässig, wenn die Krankheit die Eignung des Bewerbers für die angestrebte Tätigkeit auf Dauer oder jedenfalls in regelmäßig wiederkehrenden Abständen erheblich beeinträchtigt

http://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/unzulaessige-fragen-im-vorstellungsgespraech/?no_cache=1&singleView=1

 

Aus der Rubrik “Verbrauchertipps”:

WISO am 11.05.2015 – Fehler in Bewrtungsportalen und ihre rechtlichen Folgen!

Was darf man in Kundenrezensionen und Online-Bewertungen schreiben? Und wann geht man mit seiner Meinung im Internet zu weit? In der digitalen Welt gelten dieselben Gesetze wie in der analogen!

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2402426/Auf-Online-Portalen-richtig-bewerten#/beitrag/video/2402426/Auf-Online-Portalen-richtig-bewerten

Pressemitteilung 30/2015

Exorbitanter Anstieg der Zuschläge bei den baualtersspezifischen Sondermerkmalen beim Berliner Mietspiegel 2015!

Der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas Geisel, hat heute den Berliner Mietspiegel 2015 vorgestellt und sich zum neuen Mietspiegel wie folgt geäußert: „Wir spüren die Attraktivität der wachsenden Stadt Berlin an steigenden Mieten… weiterlesen

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Senator für Stadtentwicklung und Umwelt Andreas Geisel stellt Berliner Mietspiegel 2015 vor!

Die durchschnittlichen Wohnungsmieten in Berlin bleiben günstig – moderater Anstieg festgestellt.

Der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas Geisel, hat heute den Berliner Mietspiegel 2015 und die Berliner Betriebskostenübersicht vorgestellt.

Die Bestandsmieten sind gegenüber dem letzten Berliner Mietspiegel 2013 jährlich um 2,7 Prozent gestiegen. Das sind 15 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat. Die gewichtete Durchschnittsmiete nettokalt liegt 2015 bei 5,84 €/m² monatlich im Vergleich zum Mietspiegel 2013 mit 5,54 €/m².

Senator Andreas Geisel: „Wir spüren die Attraktivität der wachsenden Stadt Berlin an steigenden Mieten und einem angespannten Wohnungsmarkt. Dennoch fielen die Mieterhöhungen im Bestand gegenüber dem Mietspiegel 2013 geringer aus als befürchtet. Darüber freue ich mich. Es ist ein deutliches Zeichen dafür, dass wir mit unseren mietenpolitischen Instrumenten auf dem richtigen Weg sind.“

Mit den Erhebungen zum Mietspiegel wurden gleichzeitig Angaben über die einzelnen Betriebskostenarten erfragt und ausgewertet. Grundlage für die Betriebskostenübersicht waren die im September 2014 vorliegenden Abrechnungen des Jahres 2013. Die Betriebskostenübersicht bildet ab, was in Berlin an Kosten für Wasser, Straßenreinigung, Gartenpflege, Heizung etc. normalerweise abgerechnet wird und ist damit eine wichtige, allerdings nicht rechtsverbindliche Orientierung für alle Mieterhaushalte sowie Vermieterinnen und Vermieter.

Der Mietspiegel 2015 und der Mietspiegel-Abfrageservice sind ab sofort im Internet abrufbar unter Mietspiegel 2015.

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_1505/nachricht5605.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Ist eine Modernisierungsankündigung ohne die konkrete Darlegung der Energieeinsparung wirksam?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 65 S 364/14, Hinweisbeschluss vom 13.03.2015) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das LG Berlin in seinem vorgenannten Hinweisbeschluss unter 1. wie folgt aus: “Die Anforderungen in § 555 c Abs. 3 BGB sind so aufzufassen, dass der Vermieter im Rahmen der energetischen Modernisierung nach § 555 b Nr. 1 und 2 BGB darzulegen hat, dass die geplante Maßnahme zu einer Energieeinsparung führt. Dies erfordert- wie schon die höchstrichterliche Rechtsprechung zur bisherigen Rechtslage entschieden hat – die Darlegung konkreter Tatsachen, anhand derer ein Mieter die behauptete Einsparung von Energie nachvollziehen kann (BGH Urteil vom 25.1.2006 – VIII ZR 47/05 -; zitiert nach juris; dort Rn 10).

Dabei genügt es für diese erforderliche Erläuterung, wenn dies dem Mieter plausibel dargelegt wird.

Der Gesetzgeber des Mietrechtsänderungsgesetzes (MRÄndG) ist, wie dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu entnehmen ist, davon ausgegangen, dass, obwohl eine genaue Bezifferung der Energieeinsparung – etwa durch eine Wärmebedarfsberechnung – nicht erforderlich ist, dies nicht selten mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist (BT-Drs. 17/10485, S. 20). Deshalb – so der Gesetzesentwurf – bestimmt die Regelung nunmehr, dass der Vermieter bei einer energetischen Modernisierung auf allgemein anerkannte Pauschalwerte Bezug nehmen kann, um die Energieersparnis darzulegen und benennt hierfür die “Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand” des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Städteentwicklung vom 30.7.2009.

Daraus ist zu schlussfolgern, dass die Energieersparnis anhand konkreter Werte darzulegen ist, wobei die Erleichterung für den Vermieter darin besteht, dass er auf Pauschalwerte Bezug nehmen kann. Erspart wird dem Vermieter damit die auf den Einzelfall bezogene Berechnung der ersparten Energie, nicht aber die Angabe von Daten.”

Aus der Rubrik “Mietertipps”:

Landesseniorenbeirat Berlin veröffentlicht Infoflyer „Miet- und Energieschulden? Was nun?“

„Unser Ziel ist es, ältere Menschen zu ermutigen, Hilfe anzunehmen und sich beraten zu lassen“, sagt Regina Saeger, Vorsitzende des Landesseniorenbeirates Berlin: „Berichte aus Seniorenorganisationen und Seniorenvertretungen zeigen uns immer wieder, dass ältere Menschen eisern Ausgaben kontrollieren und reduzieren, statt Hilfe vom Sozialamt anzunehmen. Eine Einstellung vom Leben geprägt, die zu Einsamkeit und Isolation führt. Doch trotz aller Sparsamkeit, manchmal bleiben Rechnungen offen, kann die Miete nicht oder nur zum Teil bezahlt werden. Spätestens dann ist es Zeit, sich beraten zu lassen.“

Der 8-seitige DIN lang Flyer „Miet- und Energieschulden? Was nun?“ beschreibt erste Schritte bei Mietrückständen oder Kündigung und verweist auf Beratungsstellen im Land Berlin. Er kann in der Geschäftsstelle (Telefon 030-32664126, Mo – Di, Do – Fr 9:00 – 13:00 Uhr, E-Mail info@landesseniorenbeirat-berlin.de) kostenfrei bestellt werden.

http://www.landesseniorenbeirat-berlin.de/index.php?ka=1&ska=1&idn=293

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Zeit Online am 06.05.2015: Business Improvement District – Das Geld liegt auf der Straße!

Privatleute zahlen für das Aufpolieren ihres Quartiers.

BID kurz für Business Improvement District, beschreibt den Zusammenschluss aller Grundeigentümer in einem fest definierten Gebiet. Jeder zahlt eine Abgabe, von der die Aufwertung des öffentlichen Raums finanziert wird, durch Bau- oder Marketingmaßnahmen. Hamburg ist die Stadt mit den bundesweit meisten BIDs. Das erste entstand 2005 in Bergedorf. Seitdem gab es 18 BIDs, neun davon laufen noch, neun weitere sind geplant. Insgesamt sind auf diese Weise gut 40 Millionen Euro von privater Seite in die Aufwertung der Stadt geflossen, zum Beispiel in Pflanzen und Sitzbänke oder auch in Sicherheitspersonal.

http://www.zeit.de/2015/16/business-improvement-district-eigeninitiative-hamburg

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Zeit Online am 08.05.2015:  München – Wohnheimszimmer mit Fitnessraum für 890 Euro!

Das Studentenwerk verlost in München 200 Zimmer für 4.400 Bewerber, zugleich bieten private Anbieter luxuriöse Wohnheimzimmer. Bestandsaufnahme einer unbezahlbaren Stadt:

“Wir dachten, die Grenze sei erreicht, das ist sie aber nicht”, sagt eine Sprecherin des Münchener Mietervereins. Sie meint die ständig steigenden Mietpreise. Nicht selten müssen Studenten 350 bis 500 Euro für ein kleines, oft wenig komfortables WG-Zimmer aufbringen. Wenn sie denn eins bekommen. Wer Glück hat, erwischt eines von ungefähr 11.000 Zimmern in den Wohnheimen des Studentenwerks. Für die Räume, deren Monatsmieten zwischen 178 und 394 Euro liegen, stehen derzeit mehr als 4.400 Studenten auf der Warteliste. Unter ihnen verlost das Studentenwerk am 15. Mai 200 Zimmer. Wer leer ausgeht, wartet meist ein bis vier Semester auf seine Unterkunft.

http://www.zeit.de/studium/uni-leben/2015-04/muenchen-studium-hohe-mieten