Archiv für den Monat: Mai 2015

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kann der Vermieter während des Mietverhältnisses die Beseitigung von nicht genehmigten Umbauten verlangen, wenn er hierfür kein berechtigtes Interesse hat?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 18 S 92/14, Urteil vom 20.04.2015) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das LG Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. wie folgt aus: “Der Klägerin steht gegen den Beklagten kein Anspruch auf Rückbau der vorgenommenen Umbauarbeiten zu. Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Klägerin die von dem Beklagten vorgenommenen Umbauarbeiten genehmigt hat. Denn während des Mietverhältnisses kann der Vermieter die Beseitigung auch von nicht genehmigten Umbauten nur verlangen, wenn er hierfür ein berechtigtes Interesse hat (LG Berlin GE 1994, 53).

Darüber hinaus kann sich das Verlangen des Vermieters auch als treuwidrig darstellen, wenn er die ihm bekannten baulichen Veränderungen über Jahre hinweg geduldet hat (LG Lüneburg, WuM 2013, 223).

Daher ist davon auszugehen, dass die Hausverwaltung der Klägerin die vom Beklagten vorgenommenen Umbauarbeiten bereits seit Februar/März 2008 bekannt waren. Wenn die Klägerin diese dann über mehr als fünf Jahre widerspruchslos hingenommen hat und dem Beklagten erstmals mit Schreiben vom 23.07.2013 zum Rückbau auffordern lässt, erscheint ihr Verhalten treuwidrig. Ein berechtigtes Interesse der Klägerin an der Beseitigung der Umbauarbeiten bereits während des Mietverhältnisses ist nicht zu erkennen. Dagegen spricht bereits, dass sie über Jahre hinweg den Zustand der Wohnung des Beklagten geduldet hat. Bei einem angeblich für sie drohenden erheblichen Nachteil infolge der Umbauarbeiten ist ein solches Verhalten nicht plausibel. Sie widerlegt sich damit selbst.”

Aus der Rubrik “Wohnungsneubau”:

Berliner Zeitung am 11.05.2015: Bauen in Berlin – Mehr neue Wohnungen in Berlin – aber immer noch zu wenig!

Fast 9000 neue Wohnungen wurden 2014 in Berlin fertiggestellt, deutlich mehr als in den Jahren zuvor. In Pankow wird viel gebaut. Aber nicht nur dort.

In Berlin sind im vergangenen Jahr 8744 Wohnungen fertiggestellt worden – das sind 31,7 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Das hat das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg am 11.05.2015 mitgeteilt.

Wie das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung in der vergangenen Woche erklärte, müssen in Berlin von 2015 bis 2020 jährlich 17200 Wohnungen errichtet werden. Hauptgrund ist der starke Zuzug nach Berlin.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/bauen-in-berlin-mehr-neue-wohnungen-in-berlin—aber-immer-noch-zu-wenig,10809148,30671488.html

Aus der Rubrik “Wohnungsbaupolitik”:

taz am 08.05.2015: Protest gegen Bauprojekt in Berlin – Pankow brüskiert Bausenator!

Wieder Streit um ein Neubauprojekt: Der Senat will im Norden des Bezirks 5.000 Wohnungen errichten. Doch das Bezirksparlament lehnt den Plan ab. Es fehle ein Konzept.

Am 05.05.2015 stimmte das Pankower Bezirksparlament mit überwältigender Mehrheit gegen das Vorhaben, auf einem landeseigenen Acker im Norden von Pankow rund 5.000 Wohnungen mit Platz für 10.000 Menschen zu errichten. Alle Fraktionen außer der SPD sprachen sich gegen die Unterzeichnung einer Vereinbarung mit den Wohnungsbaugesellschaften Gesobau und Howoge für das Projekt in der Elisabeth-Aue aus. Keine Fremdkörper auf der grünen Wiese, so die Begründung.

Die Stadtentwicklungsverwaltung will trotz der Pankower Schlappe an ihren Plänen festhalten. „Berlin ist eine wachsende Stadt, die dringend neue Wohnungen braucht“, sagte Geisels Sprecher Martin Pallgen am Freitag der taz. Nur auf landeseigenen Grundstücken habe der Senat einen direkten Einfluss auf die Mietpreisgestaltung. Man werde deshalb jetzt einen Senatsbeschluss vorbereiten, der die 73 Hektar große Elisabeth-Aue zu einem Gebiet von besonderer stadtpolitischer Bedeutung erklärt. Ein Instrument, das dem Senat die alleinige Planungshoheit gibt. An den Beschluss des Bezirksparlaments ist er ohnehin nicht gebunden.

http://www.taz.de/Protest-gegen-Bauprojekt-in-Berlin/!159626/

 

Aus der Rubrik “Gentrifizierung”:

taz am 09.05.2015: Bilanz nach fünf Jahren Gentrifizierung – Schillerkiez ist überall!

Vor fünf Jahren wurde der Tempelhofer Flughafen zum Park. Für die Bewohner des angrenzenden Viertels begann die Zeit von Aufwertung und Verdrängung. Ein Resümee.

Der Schillerkiez, über dessen Veränderungen die taz seit Öffnung des Tempelhofer Feldes im Mai 2010 regelmäßig berichtet, ist kein Hort des Widerstands gegen die Gentrifizierung, die Verdrängung von Mietern geworden. Auch hier steigen die Mieten rapide, auch hier verlassen Menschen nicht freiwillig ihre Wohnungen, in denen sie teils jahrzehntelang gewohnt haben, auch hier schließen Eckkneipen, Bordelle und skurrile Läden, um Platz zu machen für Bioessen, Galerien, Büros.

http://www.taz.de/Bilanz-nach-fuenf-Jahren-Gentrifizierung/!159618/

 

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch bei Entgeltfortzahlung an Feiertagen und bei Arbeitsunfähigkeit?

Die Antwort des Bundesarbeitsgerichts (BAG – 10 AZR 191/14, Urteil vom 13.05.2015) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das BAG in seiner Pressemitteilung Nr. 30/2015 vom 13.05.2015 wie folgt aus: “Nach den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (§ 2 Abs. 1, § 3 iVm. § 4 Abs. 1 EFZG) hat der Arbeitgeber für Arbeitszeit, die aufgrund eines gesetzlichen Feiertags oder wegen Arbeitsunfähigkeit ausfällt, dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte (Entgeltausfallprinzip). Die Höhe des Urlaubsentgelts und einer Urlaubsabgeltung bestimmt sich gemäß § 11 BUrlG nach der durchschnittlichen Vergütung der letzten dreizehn Wochen (Referenzprinzip). Diese Regelungen finden auch dann Anwendung, wenn sich die Höhe des Arbeitsentgelts nach einer Mindestlohnregelung richtet, die – wie hier die MindestlohnVO – keine Bestimmungen zur Entgeltfortzahlung und zum Urlaubsentgelt enthält. Ein Rückgriff des Arbeitsgebers auf eine vertraglich vereinbarte niedrigere Vergütung ist in diesen Fällen deshalb unzulässig.”

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Rechnungshof stellt Jahresbericht vor “Berliner Straßen sind im besorgniserregenden Zustand”

Berlin hat aus Sicht des Landesrechnungshofes 2014 wieder viele Millionen Euro verschwendet – einerseits. Andererseits wurde so wenig Geld in die Infrastruktur investiert, dass inzwischen ein riesiger “Erhaltungsrückstand” aufgelaufen sei, sagt Präsidentin Claßen-Beblo. Sie sieht die Mobilität und die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt in Gefahr.

Vor allem in die maroden Straßen der Hauptstadt müsse sehr viel mehr investiert werden, meinen die Finanzkontrolleure. Doch für das “Erhaltungsmanagement” der Straßen habe der Senat “weder die notwendigen konzeptionellen und sachlichen Voraussetzungen noch die erforderlichen Vorgaben” geschaffen, heißt es in dem Bericht. Ein Erfassungssystem für marode Straßen gebe es nicht. Die Bezirke schätzten die Kosten für den Abbau des Sanierungsstaus inzwischen auf mehr als 1,3 Milliarden Euro.

Werde hier nicht gehandelt, seien die wirtschaftliche Entwicklung und die Mobilität Berlins in Gefahr.

http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2015/05/Rechnungshof-Berlin-stellt-Jahresbericht-2015-vor.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Abendblatt am 08.05.2015: Umzugswillige Mieter verhöhnt!

SPD und Linke kritisieren Gesobau und Stadtrat Kirchner: „Die garantierte niedrigere Gesamtmiete (brutto, warm) ist eine Verhöhnung der umzugswilligen Mieter. Denn allein aus der verringerten Wohnfläche ergibt sich eine Reduzierung der Nebenkosten, so dass für die Wohnungsbaugesellschaft stets genug Spielraum für satte Erhöhungen der Nettokaltmiete bleibt.“ Mit anderen Worten: Selbst wenn die Nettokaltmiete steigt, bleibt die Gesamtmiete dank niedrigerer Betriebskosten unter der ursprünglichen Miete und damit mietenbündniskonform. Ihre Kritik richten SPD und Linke vor allem an die Gesobau: „In den Verhandlungen mit dem Bezirk über eine sozialverträgliche Durchführung der Modernisierungsvorhaben weigerte sich zum Beispiel die Gesobau mit Verweis auf das Mietenbündnis, eine für die Mieter günstigere Regelung zu vereinbaren. Sie praktiziert diese mietentreibende Regelung in kalter Art.“

http://www.abendblatt-berlin.de/2015/05/08/umzugswillige-mieter-verhoehnt/

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Amtsgericht München – 474 C 18543/14, Urteil vom 28.11.2014: “Promovierter Arsch” darf Wohnung fristlos kündigen!

Ein von seinem Mieter als “promovierter Arsch” beleidigter Vermieter hat das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Dies entschied das Amtsgericht München. Demnach ist nach solch einer massiven Beleidigung vor einer Kündigung keine Abmahnung mehr nötig. Als Grund nannte das Gericht auch, dass beide Parteien im selben Haus wohnten und sich dadurch zwangsläufig begegnen mussten und dass der Mieter sich nicht entschuldigt hat (Az. 474 C18543/14).

http://www.n24.de/n24/Wissen/Wohnen/d/6608456/-promovierter-arsch–darf-wohnung-fristlos-kuendigen.html

Pressemitteilung 29/2015

 

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller stellt die Direkte Demokratie und damit Art. 3 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung von Berlin in Frage!

Der Regierende Bürgermeister Michael Müller äußerste sich anlässlich des Business Breakfast von IHK Berlin und des Verbandes Berliner Kaufleute und Industrieller (VBKI) am 13.05.2015 in bedenklicher Art und Weise … weiterlesen

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Bekommt ein Mieter, der in einem erkennbar frisch geputzten Treppenhaus ausrutscht, weil er sich nicht am Geländer festhält,  Schmerzensgeld und Schadensersatz?

Die Antwort des Amtsgerichts München (AG München – 454 C 13676/11, Urteil vom 12.09.2013) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das AG München in seiner Pressemitteilung Nr. 16/2015 vom 27.03.2015 wie folgt aus: “Die zuständige Richterin wies die Klage ab. Das Gericht geht von einem 100 prozentigen Mitverschulden des Klägers an dem Unfall aus. Er habe bei der Benutzung des Treppenhauses die Sorgfalt außer Acht gelassen, die nach Lage der Sache erforderlich erschien, um sich selbst vor Schaden zu bewahren. Er habe sich beim Betreten des Treppenhauses offenbar nicht ausreichend am Treppengeländer festgehalten, obwohl die Gefahr des Ausrutschens offensichtlich bestand. Nach Auffassung des Gerichts wiegt die Mitschuld des Klägers hierbei so stark, dass eine Ersatzpflicht der Vermieterin vollständig entfällt. Nach Aussage aller Zeugen sei das Treppenhaus zum Zeitpunkt des Sturzes sehr nass gewesen und dies sei vor allem auch deutlich erkennbar gewesen. Es seien großflächige, sehr nasse Stellen zu sehen gewesen. Der Hausflur sei gut beleuchtet gewesen. Nach Zeugenaussagen sei es nicht das erste und nicht das letzte Mal gewesen, dass das Treppenhaus so nass war. Nach Zeugenaussagen habe das damals benutzte Reinigungsmittel sehr stark gerochen, so dass jeder Bewohner schon durch den Geruch ausreichend gewarnt gewesen sei. Aufgrund der Zeugenaussagen geht das Gericht davon aus, dass der Kläger sowohl aufgrund des Geruchs im Treppenhaus, als auch aufgrund der offenbar eindeutigen Wahrnehmbarkeit der Nässe auf dem Boden hätte erkennen müssen, dass Rutschgefahr bestand. Er hätte sich am vorhandenen Handlauf festhalten müssen.”