Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Verordnung über das Verbot des Bettelns mit Beteiligung von Kindern!

Der Berliner Senat verbietet das Betteln in Begleitung von Kindern und durch Kinder, um Kinder effektiver vor einem Missbrauch zum Betteln zu schützen. Am 23.06.2015 hat der Senat dazu einer Vorlage von Innensenator Frank Henkel zum Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung zugestimmt. Diese sieht bei Verstößen ein Bußgeld von bis zu 500 Euro vor.

Als Kinder sind in der Rechtsverordnung Personen definiert, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Verordnung stützt sich auf die § 55 und 57 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes.

Die Verordnung wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.

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