Berliner Zeitung am 31.05.2015: Verstoß gegen die Verfassung? Geisel will Mietenvolksentscheid juristisch prüfen!
Greift der Mietenvolksentscheid in Berlin zu tief in das Budgetrecht des Parlaments ein? Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel will das vom Verfassungsgericht prüfen lassen.
„Ich denke, es ist sinnvoll, das Anliegen verfassungsmäßig zu prüfen, zumal auch weitere Volksbegehren auf dem Weg sind, die tief in das Recht des Parlaments eingreifen“, sagte der SPD-Politiker dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (Sonntag). Geisel fügte hinzu, ein Erfolg des Mietenvolksentscheids ginge zulasten anderer politischer Bereiche