Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Pressemitteilung Nr. 35 der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 18.06.2015 – Antrag auf Einleitung eines Mieten-Volksbegehrens: 81,7 Prozent der Unterstützungsunterschriften gültig!

Am 1. Juni 2015 hat die Trägerin einen Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens „Berliner Mietenvolksentscheid“ bei der Innenverwaltung gestellt. Die Bezirksämter haben geprüft, ob die eingereichten Unterstützungsunterschriften gültig sind. Das Ergebnis dieser Prüfung liegt nun vor.

Demnach sind zur Unterstützung des Antrags auf Einleitung des Volksbegehrens 49.249 Unterschriften geleistet worden. Davon sind 40.214 gültig und 9.035 ungültig. Die Ungültigkeitsquote beträgt im Durchschnitt daher 18,3 Prozent.

Mit dem Nachweis der Unterstützung von mindestens 20.000 Wahlberechtigten ist eine Zulässigkeitsvoraussetzung für den Antrag erfüllt. Die Prüfung der Zulässigkeit des Antrags auf Einleitung des Volksbegehrens ist mit der Unterschriftenprüfung jedoch nicht abgeschlossen. Der Antrag muss auch materiell-rechtlich zulässig sein, damit es zum Volksbegehren kommen kann. Diese Prüfung dauert an.

http://www.berlin.de/sen/inneres/presse/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.331655.php