Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen: Grillen
Ist Grillen in Berlin in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen erlaubt?
In öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist Grillen nach dem Grünanlagengesetz zum Schutz der Anlagen und zur Vermeidung von Störungen und Beschädigungen verboten. In einigen Grünanlagen gibt es aber extra ausgeschilderte Grillplätze, wo unter Beachtung der Spielregeln ausnahmsweise auch im Park gegrillt werden darf.
Eine Liste der Grillplätze in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen finden Sie unter:http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/gruenanlagen/de/nutzungsmoeglichkeiten/grillen/downloads/grillplaetze.pdf
