Belehrungsprotokoll über das Verbot, an einer Internettauschbörse teilzunehmen!
Mit Urteilen vom 11. Juni 2015 (Aktenzeichen I ZR 19/14, I ZR 21/14 und I ZR 75/14) hat der Bundesgerichtshof (BGH) Eltern zum Schadenersatz wegen der Teilnahme ihrer Kinder an einer Internettauschbörse (Filesharing) verurteilt. Nach § 832 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) haften Eltern für Schäden, die ihre minderjährigen Kinder einem Dritten widerrechtlich zufügen. Eltern müssen jedoch dann nicht zahlen, wenn sie nachweisen können, dass sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.
Um sich vor Schadenersatzansprüchen zu schützen, sollten Eltern daher unbedingt das nachstehende „Belehrungsprotokoll“ erstellen und von ihrem Kind unterschreiben lassen. Das Belehrungsprotokoll sollte jedes Jahr erneut aufgestellt und längerfristig aufbewahrt werden.
Belehrungsprotokoll über das Verbot, an einer Internettauschbörse teilzunehmen:
Ich habe heute meinen Sohn …………… / meine Tochter ………….. mündlich ausführlich darüber belehrt, dass es rechtswidrig ist, an einer Internettauschbörse teilzunehmen und ihm /ihr derartige Tätigkeiten streng verboten.
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Ort, Datum, Unterschrift
Meine Mutter/ mein Vater hat mir heute ausführlich erklärt, dass die Teilnahme an einer Internettauschbörse rechtswidrig ist und mir eine derartige Tätigkeit ausdrücklich verboten.
Ich habe die Ausführungen inhaltlich verstanden und werde mich an das Verbot halten.
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Ort, Datum, Unterschrift