Kann wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts die Entfernung einer auf dem Nachbargrundstück installierten Videokamera verlangt werden, wenn diese das eigene Grundstück nicht erfasst oder wenn der erfasste eigene Bereich automatisch verpixelt wird?
Die Antwort des Amtsgerichts Wedding (AG Wedding – 8a C 63/13, Urteil vom 25.06.2014) lautet: Nein!
Zur Begründung führt das AG Wedding in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Die Installation der genannten Videokamera verletzt den Kläger nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht mit der Folge, dass kein auf §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB gestützter Entfernungsanspruch besteht.
Nach gefestigter Rechtsprechung greift eine Videoüberwachung in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen in seiner Ausprägung als Recht der informationellen Selbstbestimmung ein, dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden und daher grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung öffentlicher Daten zu bestimmen (BGH, NJW 2010, 1533 ff, Rn. 11, 12; BVerfGE 65, 1, 42 ff; NJW 2009, 3239 ff.). Bei der Installation von Anlagen der Videoüberwachung auf einem Privatgrundstück muss sicher gestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang zu diesen von den Kameras erfasst werden, sofern nicht ein das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen überwiegendes Interesse des Betreibers der Anlage im Rahmen der Abwägung bejaht werden kann (BGH a. a. O. m. w. N.). Dabei kann schon dann ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vorliegen, wenn der betroffene Eigentümer objektiv ernsthaft eine Überwachung befürchten muss. Allein die hypothetischen Möglichkeit einer Überwachung durch eine Videokamera beeinträchtigt das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen jedoch nicht, maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalls (BGH, Urt. v. 21.10.2011, V ZR 265/10, NJW-RR 2012, 140 f).”