Sind in einem fleisch- und wurstverarbeitenden Einzelhandelsbetrieb bordeauxrote Hemden und schwarze Schürzen eine geeignete Arbeitskleidung?
Die Antwort des Verwaltungsgerichts Berlin (VG Berlin – VG 14 K 344.11 und VG 14 K 150.12, Urteile vom 24.03.2015) lautet: Nein!
Zur Begründung führt das VG Berlin in seiner Pressemitteilung Nr. 18/2015 vom 04.06.2015 wie folgt aus: “Die verwendete Kleidung verstoße gegen die europarechtliche Lebensmittelhygieneverordnung. Danach müssten Personen, die im Lebensmittelbereich arbeiteten, u.a. geeignete und saubere Arbeitskleidung tragen. Dieser Verpflichtung genügten bordeauxrote Hemden und schwarze Schürzen in einem fleisch- und wurstverarbeitenden Einzelhandelsbetrieb nicht. Die Eignung von Berufskleidung müsse tätigkeitsspezifisch und mit Blick auf die gebotene Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus beurteilt werden. Die Verarbeitung leicht verderblicher, unverpackter Lebensmittel tierischer Herkunft erfordere es, dass Arbeitskleidung alsbald gewechselt werde, wenn sie nicht mehr sauber sei. Mitarbeiter müssten daher in der Lage sein, Verschmutzungen schnell und einfach zu bemerken, was beim Tragen heller Arbeitskleidung besser gewährleistet sei, weil darauf die Verschmutzungen durch Blut oder Fleischsaft deutlich leichter auszumachen seien.”