Berliner Zeitung am 18.06.2015: Verwahrloste Wohnungen in Prenzlauer Berg und Schöneberg – Skrupelloser Vermieter lässt Wohnungen verfallen!
In Prenzlauer Berg und in Schöneberg verwahrlosen Wohngebäude, für die derselbe Geschäftsführer zuständig ist. Er scheint skupellos: Offenbar will er die Wohnungen luxuriös sanieren – und die alten Mieter vertreiben.
Ist alles nur Zufall? Oder gezielte Schikane? Sowohl in der Kollwitzstraße 2 in Prenzlauer Berg als auch in der Grunewaldstraße 87 in Schöneberg leiden die Mieter darunter, dass ihr Haus verwahrlost – und in beiden Fällen steckt der gleiche Geschäftsführer hinter den Firmen, denen die Häuser gehören: Es ist 45-jähriger Geschäftsmann. Das Haus in der Kollwitzstraße 2 gehört der KSJ 2014 GmbH, das Haus in der Grunewaldstraße 87 ist im Besitz der Alpha Plan GmbH.
Der Berliner Mieterverein (BMV) macht unterdessen Druck auf die Politik. BMV-Geschäftsführer Reiner Wild verlangte am Donnerstag, dass die Bezirke notfalls per Ersatzvornahme notwendige Reparaturen veranlassen und diese dann dem Eigentümer in Rechnung stellen. Im Falle des Hauses in der Grunewaldstraße hatte das der Bezirk bisher abgelehnt, weil ihm die finanziellen Mittel dafür fehlen. Jetzt gibt es aber Unterstützung aus dem Senat.
Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) erklärte: „Wir unterstützen die Bezirke bei ihrem Bemühen gegen diese unhaltbaren und illegalen Zustände. Ich finde es richtig, dass die Polizei in der Grunewaldstraße eingeschritten ist. Ein solches Verhalten, wie einige Vermieter es hier an den Tag legen, ist absolut untragbar.“ Geisels Sprecher Martin Pallgen sagte, wenn ein Bezirk Missstände per Ersatzvornahme beseitigen wolle, aber nicht das Geld dafür habe, könne er die Mittel bei der Senatsverwaltung beantragen. „Ordnung muss durchgesetzt werden, auch wenn es kostet.“
http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verwahrloste-wohnungen-in-prenzlauer-berg-und-schoeneberg-skrupelloser-vermieter-laesst-wohnungen-verfallen,10809148,30985034.html
Der AMV verweist hierzu auf seine Pressemitteilung 40/2015 (Behördliches Einschreiten in der Grunewaldstraße 87 in Schöneberg und in der Kollwitzstraße 2 im Prenzlauer Berg sowie Änderung des Gesetzes zur Beseitigung von Wohnungsmissständen in Berlin (Wohnungsaufsichtsgesetz – WoAufG Bln) dringend erforderlich!) vom heutigen Tag:
“Diese Begründung kann im Interesse der betroffenen Mieterinnen und Mieter nicht akzeptiert werden,” sagt der 1. Vorsitzende des AMV, RA Uwe Piper. “Er fordert die involvierten Bezirksverwaltungen auf, die erforderlichen Schritte einzuleiten, die erforderlich sind, um die bauliche Wiederherstellung (Instandsetzung) der vollen Gebrauchstauglichkeit der betroffenen Häuser herbeizuführen. Er verweist hierzu auf § 3 WoAufG Bln, wonach eine wohnungsaufsichtliche Instandsetzungsverfügung mit Fristsetzung und Androhung der Ersatzvornahme erlassen werden kann und nach Ablauf der gesetzten Frist die Ersatzvornahme möglich ist. Derartige wohnungsaufsichtliche Instandsetzungsverfügungen sind in der Grunewaldstraße 87 in Schöneberg und in der Kollwitzstraße 2 im Prenzlauer Berg unverzüglich zu erlassen. Sollten die Eigentümer (Alpha Plan GmbH bzw. KSJ 2014 GmbH) den
zu erlassenden wohnungsaufsichtlichen Instandsetzungsverfügungen nicht nachkommen, ist nach Fristablauf jeweils die Ersatzvornahme durch den Bezirk durchzuführen. Nur so können die für die betroffenen Mieterinnen und Mieter untragbaren Zustände beseitigt und die volle Gebrauchstauglichkeit der beiden Häuser wieder herbeigeführt werden,” ergänzt Piper.
“Darüber hinaus hält der AMV eine Änderung des Gesetzes zur Beseitigung von Wohnungsmissständen in Berlin (Wohnungsaufsichtsgesetz – WoAufG Bln) für dringend erforderlich. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat am 16.06.2015 beim Abgeordnetenhaus Berlin einen Antrag auf Änderung des vorgenannten Gesetzes eingereicht (Drucksache 17/2344 vom 16.06.2015, einsehbar unterhttp://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-2344.pdf). Der AMV unterstützt diesen Gesetzesentwurf der Grünen ausdrücklich. Das zur Zeit geltende Wohnungsaufsichtsgesetz stammt aus April 1990 und ist seitdem weitgehend unverändert. Es ist in Teilen nicht mehr zeitgemäß und wird der Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt nicht mehr gerecht. Nur durch ein modernes und effektives Wohnungsaufsichtsgesetz, das die Anforderungen an Wohnraum und Gebäude, die Pflichten der Eigentümer, die Befugnisse und Kompetenzen der Wohnungsaufsichtsbehörden sowie die Kostentragung und Kostenabsicherung genau regelt, kann der Verwahrlosung von Wohnhäusern begegnet werden,” argumentiert Piper.
http://mieter-verbraucherschutz.berlin/2015/06/pressemitteilung-402015/