Oberlandesgericht Frankfurt am Main – 6 U 95/14, Beschluss vom 18.06.2015: Danone gibt Unterlassungserklärung für „Volvic Apfel“ ab!
Die Danone Waters Deutschland GmbH hat sich nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) verpflichtet, für das Produkt „Volvic Apfel“ nicht mehr mit grünen Äpfeln auf der Verpackung zu werben. Zudem verpflichtete sich das Unternehmen im Zutatenverzeichnis nicht mehr den Begriff „Apfelaroma“ zu verwenden.
Nach Auffassung des vzbv war durch die Bewerbung der Frucht in Wort und Bild sowie durch die grüne Gestaltung des Etiketts der Eindruck erweckt worden, im Produkt sei etwas aus der Apfelfrucht enthalten. Die Angabe „Apfelaroma“ entsprach nach Ansicht des vzbv auch nicht der EU-Aromenverordnung, da das Produkt keine Aromastoffe enthielt, die aus dem Apfel gewonnen worden waren.
Nachdem die Klage des vzbv noch vom Landgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 30.04.2014 abgewiesen worden war, gab das Unternehmen Danone nun vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Das Gericht hatte zuvor in der mündlichen Verhandlung zum Ausdruck gebracht, dass es der Auffassung des vzbv folgen werde.
http://www.vzbv.de/meldung/danone-gibt-unterlassungserklaerung-fuer-volvic-apfel-ab