Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Hitzewelle – Sauna im Schlafzimmer!

Wird es in der Wohnung zu heiß, kann der Mieter in manchen Fällen die Miete mindern. Welche Temperaturen man ertragen muss, haben die Gerichte in vielen Urteilen festgelegt.

Wenn im Winter die Heizung ausfällt, kann der Mieter die Miete mindern. Wird es zu kalt, sogar bis zu hundert Prozent. Doch wie sieht es im Sommer aus, wenn es in der Wohnung so heiß ist, dass ein normales Wohnen und Arbeiten nicht mehr möglich ist? Eine gesetzliche Regelung, die bestimmt, ab welcher Innentemperatur ein Sachmangel bei einer Privatwohnung vorliegt, gibt es nicht.

Einen Anhaltspunkt bieten aber die sogenannten Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Danach darf die Raumtemperatur 26 Grad Celsius nicht übersteigen. Diese Werte, die am Arbeitsplatz gelten, können auch als Anhaltspunkte auf Wohnungen übertragen werden. Temperaturen von mehr als 26 Grad sind nicht zumutbar – zumindest, wenn sie über einen längeren Zeitraum herrschen. Dann kann der Mieter die Miete mindern oder bei drohender Gesundheitsgefahr sogar fristlos kündigen. …

ww.sueddeutsche.de/geld/hitzewelle-sauna-im-schlafzimmer-1.2547570