Verbraucherzentrale Hamburg am 07.07.2015 – HDI: Aus für 43 Klauseln!
Das Landgericht Köln entschied mit einem Teil-Anerkenntnisurteil, dass die HDI Lebensversicherung in staatlich geförderten Verträgen für ihre fondsgebundene Riester-Rentenversicherung insgesamt 43 Klauseln, die Versicherungsnehmer benachteiligen, nicht mehr verwenden darf. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gemeinsam mit dem Bund der Versicherten (BdV) die HDI Lebensversicherung zunächst abgemahnt und dann verklagt.
http://www.vzhh.de/versicherungen/404031/hdi-aus-fuer-43-klauseln.aspx
Das Teil-Anerkenntnisurteil des Landgerichts Köln (LG Köln – 26 O 468/14, Urteil vom 09.06.2015) finden Sie unterhttp://www.vzhh.de/versicherungen/404067/HDI_Anerkenntnisurteil_LGKoeln_20150609.pdf