Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

aero am 14.07.2015: Passagier vs. Airline – Schlichtungsfälle bei Flugreisen fast verdreifacht!

Zur Klärung von Streitfällen bei Flugreisen wenden sich Betroffene immer häufiger an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. Im ersten Halbjahr 2015 gingen dort 4133 Schlichtungsanträge zu Flugreisen ein, fast dreimal so viele wie im Vorjahreszeitraum, in dem 1401 Beschwerden gezählt wurden.

“Die Schlichtung beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit”, erläuterte der SÖP-Geschäftsführer. “Das hat sich sehr bewährt. Die Unternehmen arbeiten auf dieser Grundlage viel engagierter mit, als wenn sie zur Schlichtung gezwungen wären.” Die nötige Unabhängigkeit der Schlichtungsstelle sei gewährleistet durch die gesetzlichen Vorgaben und einen Beirat unter Vorsitz des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen.

“Alle Beteiligten sparen durch die Schlichtung Geld, Zeit und Ärger”, stellte Klewe fest. Anders als kommerzielle Anbieter wie Inkassobüros ziehe die SÖP weder Bearbeitungsgebühren noch Erfolghonorare, Gerichtskosten oder Mehrwertsteuer ab.

http://www.aero.de/news-22072/Schlichtungsfaelle-bei-Flugreisen-fast-verdreifacht.html