Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Der Tagesspiegel am 20.07.2015: Bezahlen im Internet – Was bei Paypal und Co zu beachten ist!

Die Rechnung, bitte: Bezahldienste wie Paypal, Click & Buy oder Sofortüberweisung machen den Einkauf im Internet einfach und sicher. Dennoch sollten Nutzer einige Punkte beachten.

Nach aktuellen Zahlen des IT-Verbands Bitkom nutzen mehr als die Hälfte (54 Prozent) der Online-Shopper Bezahldienstleister wie Paypal, Click & Buy oder andere. Das sei ein leichter Anstieg gegenüber 2014 (51 Prozent). Grundsätzlich lassen sich zwei Verfahren unterscheiden. Dienste wie Paypal, Click & Buy (Deutsche Telekom), Postpay (Deutsche Post) oder Amazon Pay buchen vom Konto des Kunden ab. Dieser muss sich einmalig beim jeweiligen Dienst registrieren, Konto- oder Kreditkartendaten hinterlegen. Die Registrierung fällt bei Überweisungsdiensten wie Sofortüberweisung (Sofort GmbH) oder Giropay (Postbank/Volksbanken/Sparkassen) flach: Kontonummer und Sicherheitscodes wie Pin und Tan gibt er direkt an, um die Online-Überweisung abschließen zu können.

Paypal und andere Dienste verdienen ihr Geld, indem sie Onlineshops für jede Transaktion einen kleinen Teil des Umsatzes berechnen. Beim Marktführer Paypal sind es derzeit mindestens 1,5 Prozent zuzüglich 35 Cent. Viele Händler nutzen die Gebühr als Argument, um den Kunden teilweise über Gebühr an ihren Kosten zu beteiligen. In einer Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW mit 120 Onlineshops lagen die Kosten für die Kunden im Schnitt zwischen fünf und sieben Euro. Gesetzlich sind Händler zwar dazu verpflichtet, mindestens eine Zahlungsmöglichkeit kostenfrei anzubieten. Dabei fiel ihnen aber besonders häufig die für Kunden risikoreiche Methode der Vorkasse ein. Oder sie reglementierten die kostenlose Zahlungsform: Germanwings beispielsweise erlaubte das kostenlose Lastschriftverfahren nur bis fünf Tage vor Abflug. Mehr als zehn Prozent der untersuchten Shops drohten die Verbraucherschützer gar mit einer Abmahnung. Sie berechneten Gebühren von bis zu 4,5 Prozent des Warenwertes. Das sei „nicht nur satt, sondern auch unstatthaft“.

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