Archiv für den Monat: Juli 2015

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Brauchen wir noch Telefonbücher?

WDR am 30.06.2015 – Das Geschäft mit den Telefonbüchern: Gelbe Bücher mit Millionenauflage!
In manchen Städten liegen sie morgens einfach im privaten Briefkasten, anderswo stapelweise in Supermärkten, Tankstellen oder Postagenturen – die Rede ist von Telefonbüchern. Sie werden jährlich millionenfach gedruckt – auch ohne Nachfrage. Warum eigentlich?

“Es ist tatsächlich ein Gesetz, das vorschreibt, dass diese Telefonbücher gedruckt werden müssen”, so WDR-Wirtschaftsredakteur Philipp Ruhmhardt, der sich das Geschäft mit den Telefonbüchern genauer angeschaut hat. “Das Telekommunikationsgesetz sieht die Versorgung sogar als unabdingbare Grundversorgung an.” Um die Einhaltung des Gesetzes kümmert sich die DeTe Medien, eine Tochterfirma der Telekom. “Diese Firma hat die Adressen, die Verlage bei ihr kaufen können. Als Verlag brauche ich dann noch Unternehmen, die in den Büchern inserieren. Die Einnahmen kommen also nicht über staatliche Subventionen, sondern über die Anzeigenkunden.” Für die Verlage ein lukratives Geschäft. Denn die jährliche Auflage ist beachtlich: Jedes Jahr werden für Deutschland insgesamt 100 Millionen Ausgaben gedruckt – von neuen Telefonbüchern, Gelben Seiten und dem Örtlichen zusammen.

http://www1.wdr.de/themen/wirtschaft/telefonbuecher-110.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Focus am 01.07.2015: Bestellerprinzip wird befolgt!

Aufatmen bei der Wohnungssuche: Maklerprovision entfällt tatsächlich!

Wohnungs-Suchende können sich freuen: Einen Monat nach Einführung des Bestellerprinzips ist es bereits Praxis, dass die Vermieter die Provision für den Makler zahlen. Für die wird der Wind rauer: Seit die Auftraggeber auch zahlen müssen, feilschen sie um den Preis.

http://www.focus.de/immobilien/mieten/bestellerprinzip-wird-befolgt-aufatmen-bei-der-wohnungssuche-maklerprovision-entfaellt-tatsaechlich_id_4787693.html?fbc=fb-shares

Aus der Rubrik “Verbraucherhinweise”:

n24 – Die Immobilien-Betrugsfalle:  Ohne Besichtigung niemals per Vorkasse überweisen!

Wie sieht der klassische Vorkasse-Betrug aus?

Wohnungssuchende werden aufgefordert Geld zu überweisen ohne zuvor die Wohnung besichtigt zu haben. Dies ist die gängigste Vorgehensweise der Immobilienbetrüger. Häufig begründen die Abzocker den vorzeitigen Geldtransfer als Schlüssel-Pfand, Kautionszahlung oder Sicherheitsleistung. Sobald Suchende diese Aufforderung erhalten, ist allerhöchste Vorsicht geboten. Denn im Regelfall existiert die Wohnung nicht einmal oder Informationen und Fotos sind aus anderen Inseraten geklaut. Außerdem: Wer gutgläubig Geld überweist, sieht es in den meisten Fällen nie wieder.

http://www.n24.de/n24/Wissen/Wohnen/d/6901800/ohne-besichtigung-niemals-per-vorkasse-ueberweisen-.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Badestellen in Spandau

Offizielle Badestellen:

Spandau verfügt über fünf öffentlich ausgewiesene Badestellen. Deren Wasserqualität wird während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September im 14-tägigen Abstand überprüft. Dazu gehören chemische, biologische und physikalische Untersuchungen des Wassers, aber auch der dazugehörigen Umgebung. Von der Wasserrettung (DLRG, ASB, Rotes Kreuz) überwacht kann hier unbeschwert gebadet werden. Das Badegewässertelefon (90229 5555) vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin ist rund um die Uhr erreichbar.

2) Kleine Badewiese in Gatow

In der Nähe des alten Gatower Ortskerns befindet sich die Kleine Badewiese.

  • Anschrift: Am Wiesenhaus 4, 14089 Berlin
  • Haltestelle: Alt Gatow (icon_bus134, X34)

http://www.spandau-tourist-info.de/badestellen-in-spandau/

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Sind in einer Brutto-/Inklusivmiete die Betriebskosten enthalten?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 67 S 241/14, Urteil vom 26.01.2015) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das LG Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter 1. wie folgt aus: “Im gegenständlichen Verfahren haben die Parteien bei Abschluss des Mietvertrages am 1. Juni 1996 eine Brutto- / Inklusivmiete vereinbart, die – mit Ausnahme der gesondert ausgewiesenen Kosten für den Kabelanschluss – neben der Grundmiete sämtliche warmen und kalten Betriebskosten beinhaltet. Die Vereinbarung einer solchen Mietstruktur ist grundsätzlich wirksam und zulässig. Die Parteien können einen einzelnen Betrag als Gesamtentgelt vereinbaren, den Mietzins aber auch strukturieren (Langenberg in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 11. Auflage, § 556 Rn. 8). Vereinbaren die Parteien aber einen Gesamtbetrag ohne strukturierte Ausweisung von Betriebs- und Heizkosten, bedeutet dies im Umkehrschluss nicht, dass es sich bei dem genannten Betrag um eine Nettokaltmiete handelt, so dass hinsichtlich der warmen und kalten Betriebskosten keine Regelung getroffen würde. Vielmehr ist es so, dass sich das Entgelt für die Gebrauchsgewährung, die Miete, grundsätzlich aus den Bestandteilen Grundmiete und Betriebskosten zusammengesetzt, wobei mit der Grundmiete die bloße Überlassung des vermieteten Wohnraums an sich abgegolten wird und mit den Betriebskosten sonstige Nebenleistungen des Vermieters im Zusammenhang mit der Überlassung (Gesetzentwurf der Bundesregierung zu §556 BGB, BT-Drucksache 14/4553, S. 50).

Aus dem nunmehr geltenden § 556 Abs. 1 BGB ergibt sich lediglich, dass es für die gesonderte Überbürdung von Betriebskosten immer einer Vereinbarung der Mietvertragsparteien bedarf. Haben die Parteien keine Vereinbarung getroffen, sind die Betriebskosten also durch die vereinbarte Miete mit abgegolten (Gesetzentwurf der Bundesregierung a.a.O.). Damit enthält die im streitgegenständlichen Mietvertrag vereinbarte Miete sowohl die Nettokaltmiete (“Grundmiete”) als auch die Betriebskosten. Lediglich zur Umlage oder Geltendmachung weiterer Betriebskosten war die Klägerin nicht berechtigt. Insofern ergibt sich auch aus der nicht vorgenommenen Streichung in § 3 Ziffer 3 des Mietvertrages, wonach die Betriebskosten in der Miete enthalten bzw. nicht enthalten sind nichts anderes, denn – wie bereits ausgeführt – enthält die vereinbarte Miete die Betriebskosten ohnehin, so dass es keiner weiteren Vereinbarung bedurfte. Gleichfalls führt die Streichung der §§ 5 bis 13 des Mietvertrages zu keiner abweichenden Beurteilung der vereinbarten Mietstruktur. Allenfalls ergibt sich daraus, dass die Klägerin nicht berechtigt war, neben der vereinbarten Miete (weitere) Kosten für die Beheizung der Wohnung geltend zu machen.”

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Morgenpost am 01.07.2015 – Mieterverein: Vermieter ignorieren Mietpreisbremse!

Viele Vermieter ignorieren nach Einschätzung des Berliner Mietervereins die seit einem Monat geltende Mietpreisbremse. Sie hätten mehrere Wohnungsangebote untersucht, sagte Geschäftsführer Reiner Wild der Deutschen Presse-Agentur. “In diesen Fällen haben wir im wesentlichen leider feststellen müssen, dass die Mietpreisbremse überhaupt nicht berücksichtigt wurde.” Die Vermieter setzten auf ihr Glück und hofften, dass die Mieter nicht nachrechneten.

http://www.morgenpost.de/berlin/article205432809/Mieterverein-Vermieter-ignorieren-Mietpreisbremse.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Badestellen in Spandau

Offizielle Badestellen:

Spandau verfügt über fünf öffentlich ausgewiesene Badestellen. Deren Wasserqualität wird während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September im 14-tägigen Abstand überprüft. Dazu gehören chemische, biologische und physikalische Untersuchungen des Wassers, aber auch der dazugehörigen Umgebung. Von der Wasserrettung (DLRG, ASB, Rotes Kreuz) überwacht kann hier unbeschwert gebadet werden. Das Badegewässertelefon (90229 5555) vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin ist rund um die Uhr erreichbar.

1) Bürgerablage in Hakenfelde

Spandaus nördlichste Badestelle ist die Bürgerablage an der Oberhavel.

  • Anschrift: Niederneuendorfer Allee 84, 13587 Berlin
  • Haltestelle: Bürgerablage (icon_bus136)
  • bewacht durch DLRG und ASB
  • EU-Badestelle

http://www.spandau-tourist-info.de/badestellen-in-spandau/

Pressemitteilung 41/2015

Branchenuntersuchung des Bundeskartellamtes gem. § 32e GWB bei Ablesediensten von Heiz- und Wasserkosten war überfällig!

Das Bundeskartellamt hat nach Meldung vom heutigen Tag eine Sektoruntersuchung im Bereich der Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Wasserkosten eingeleitet. Hierzu Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: … weiterlesen

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Stiftung Warentest am Sonnen­schutz­mittel: Die besten Lotionen und Sprays für Erwachsene!

Stiftung Warentest hat 19 Produkte mit Sonnen­schutz­faktor 30 und 50 geprüft, viele erfüllen ihre Aufgabe gut. Ausgerechnet zwei der teuersten Produkte sind aber mangelhaft.

Am besten schnitten im Test “Sun Sonnenmilch” von der Parfümeriekette Douglas, “Cien Sun Sonnemilch Classic” von Lidl und “Today Sun Sonnenmilch”von Rewe und Penny ab. Alle drei Sonnencremes mit Lichtschutzfaktor 30 bekamen die Note “Gut” (1,6).

https://www.test.de/Sonnenschutzmittel-Die-besten-Lotionen-und-Sprays-fuer-Erwachsene-4868984-0/

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

test.de am 19.06.2015 – Hotel­preis ohne Frühstück: So mogeln sich Hotels im Preis­vergleich nach oben!

Zunehmend weisen Hotels Preise ohne Frühstück aus, vor allem bei den großen Buchungs­portalen im Internet. Beispiel: Suche nach einem 4-Sterne-Hotel in Berlin. Bei der Stich­probe zeigen sowohl HRS.de als auch Booking.comunter den ersten 20 Treffern lediglich 2 Hotels mit der Preis­angabe inklusive Frühstück. Bei den anderen Hotels kostet das Morgen­essen extra, oder der Suchende muss einen teureren Tarif wählen. Beim Hotel Alexander Plaza beispiels­weise erhöht sich der Preis für ein Doppel­zimmer in unserer Stich­probe auf diese Art von 121,50 Euro auf 155 Euro.

https://www.test.de/Hotelpreis-ohne-Fruehstueck-So-mogeln-sich-Hotels-im-Preisvergleich-nach-oben-4869341-0/?mc=socialmedia.fb.2015-06-24-1730