Archiv für den Monat: Juli 2015

Aus der Rubrik “Verbraucherwarnhinweise”:

FAZ am 09.07.2015 – Neue Betrugsmasche: Deutsch mangelhaft? Bußgeld!

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge warnt vor Telefonbetrügern. Die geben sich als Beamte aus und drohen Indern, die in Deutschland leben, mit Ausweisung – unter anderem wegen mangelnder Sprachkenntnisse.

Die Anrufer sind bestens informiert. Das macht ihre Drohungen glaubwürdiger. Ihre Opfer sind indische Staatsangehörige, die in Deutschland leben: Fachkräfte mit einer „Blue Card“, Studenten oder Ehepartner, die im Verfahren des Familiennachzugs hierher gekommen sind. Die Täter kennen nicht nur ihre Adressdaten, sondern auch Pass- und Visanummern und den Namen des Arbeitgebers. Sie geben sich als Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge aus und drohen: Wenn der Angerufene nicht umgehend einen Geldbetrag zahle, würde er aus Deutschland ausgewiesen.

Etwa 120 solcher Betrugsversuche registrierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bislang, und wie immer in solchen Fällen rechnet man mit einer hohen Dunkelziffer. Die meisten Anrufe ereigneten sich Mitte vergangenen Jahres. Das Bundesamt warnte damals auf seiner Website und bei Facebook. Es wandte sich über die Universitäten gezielt an indische Studenten. Dann wurde es lange Zeit still, aber seit Kurzem schlagen die Täter wieder zu. Insgesamt 17 Fälle wurden bisher bekannt, in denen die Opfer tatsächlich Beträge zwischen 600 und 3300 Euro zahlten.

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/wie-betrueger-inder-in-deutschland-hereinlegen-13689803.html?google_editors_picks=true

 

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Handelt es sich bei Graffiti an der Erdgeschossfassade eines Wohnhauses um einen Mangel der Mietsache?

Die Antwort des Amtsgerichts Mitte (AG Mitte – 7 C 43/14, Urteil vom 04.02.2015) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das AG Mitte in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. wie folgt aus: “Gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Insoweit geht das Gericht jedoch davon aus, dass es sich bei den hier streitgegenständlichen Graffiti an der Erdgeschossfassade des Wohnhauses nicht um einen Mangel der Mietsache handelt. Danach ist darauf abzustellen, ob eine negative Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit der Mietsache vorliegt. Eine besondere Beschaffenheit der Fassade des Hauses haben die Parteien nicht vereinbart, auch ist eine solche nicht konkludent vorgenommen worden, sofern die Fassade bei Einzug möglicherweise noch nicht beschmiert war, da diesem Umstand insofern kein rechtsgeschäftlicher Erklärungswert zukommt (vgl. LG Berlin, Urteil vom 5. Oktober 2010, Az.: 63 S 619/09). Da es sich vorliegend auch nicht um eine Luxusimmobilie bzw. eine solche handelt, die seitens des Beklagten zu repräsentativen Zwecken angemietet worden ist, besteht kein Anspruch auf Beseitigung von Graffiti an der Außenfassade (AG Leipzig, Urteil vom 27.09.2000, Az.: 49 C 5267/00). Da eine direkte Gebrauchsbeeinträchtigung der vom Beklagten gemieteten Wohnung durch die Graffiti an der Außenfassade für das Gericht nicht erkennbar ist, kann dieser vom Kläger allein aufgrund der Unansehnlichkeit der Fassade keine Mängelrechte geltend machen, so dass die Widerklage abzuweisen war.”

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Stiftung Warentest am 09.07.2015 –  Kredit­gebühren: Erneut Urteil gegen Targo­bank!

Auch die „unabhängigen Indivi­dualbeiträge“ der Targo­bank sind jetzt verboten. Das Land­gericht Düssel­dorf gab der Schutz­gemeinschaft für Bank­kunden recht und untersagte der Bank, die Gebühren zu kassieren. Nach den Kredit­bearbeitungs­gebühren-Urteilen des Bundes­gerichts­hofs (BGH) hatte die Bank ihre Gebühren umbe­nannt.

Für normale Raten­kredit­verträge waren keine Gebühren mehr zu zahlen. Zusätzlich bot die Bank jetzt „Indivi­dual­kredite“ an und lockte unter anderem mit kostenlosen Raten­änderungen, Sondertilgungs­rechten und dem Recht auf Zahlungs­pausen. Für diese Kredite mussten Kunden außer Zinsen einen „lauf­zeit­unabhängigen Indivi­dualbeitrag“ zahlen. Das sei Entgelt für die Sonder­leistungen, argumentierte die Bank. Verbraucherschützer hatten das von Anfang an als Umge­hung der Kredit­gebühren-Urteile des BGH kritisiert. Die Schutz­gemeinschaft für Bank­kunden beantragte beim Land­gericht Düssel­dorf schließ­lich, der Targo­bank nach den Kredit­bearbeitungs­gebühren auch die Indivi­dualbeiträge zu verbieten.

Dieses Verbot hat das Land­gericht Düssel­dorf jetzt verhängt. Es sei nicht zu erkennen, für welche Leistung die Gebühr genau zu zahlen ist. Sie erscheine deshalb genau wie Kredit­bearbeitungs­gebühren als lauf­zeit­unabhängiges Entgelt und benach­teilige Kreditnehmer. Die Targo­bank darf die Indivi­dual­gebühren nicht mehr kassieren und sich auch nicht auf die Klausel berufen. Wenn die Targo­bank Kunden die Erstattung der Gebühren weiter verweigert, kann die Schutz­gemeinschaft für Bank­kunden beim Land­gericht Düssel­dorf die Bestrafung der Bank beantragen. Bis zu 250 000 Euro Ordnungs­geld kann das Gericht fest­setzen. Allerdings: Das Urteil ist zwar vorläufig voll­streck­bar, aber nicht rechts­kräftig.

https://www.test.de/Kreditgebuehren-Erneut-Urteil-gegen-Targobank-4877742-0/

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

FOCUS am 08.07.2015: Bohren, Füllen, Abkassieren!

Fehldiagnosen und horrende Rechnungen: So verdienen Zahnärzte am Patienten!

Häufig erweisen sich Zahnärzte als clevere Verkäufer überflüssiger Leistungen. Wir verraten, wann ein gesundes Misstrauen angebracht ist und was Sie über die häufigsten Zahnarztleistungen wissen müssen.
  • Oft fehlen in Kostenprognosen von Zahnarztleistungen die Gebühren für zusätzlich nötige Folgearbeiten.
  • Trotz Härtefallregelung und doppeltem Festzuschuss können Patienten auf Kosten von fünftausend Euro sitzenbleiben.
  • Patienten sollten Preise und Leistung schon vor Behandlungsbeginn vergleichen.

http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/zaehne/therapie/zahnarztkosten-bohren-fuellen-kassieren_id_4761723.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Rechtfertigen ein älterer Farbanstrich, vereinzelte Putzschäden und kleinere Farbabplatzungen die Annahme eines ungepflegten Treppenhauses?

Die Antwort des Amtsgerichts Mitte (AG Mitte – 7 C 43/14, Urteil vom 04.02.2015) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das AG Mitte in seiner vorgenannten Entscheidung unter I. 2. d. wie folgt aus: “Anders als der Beklagte meint, liegt ein ungepflegtes Treppenhaus nicht vor. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ist das Gericht davon überzeugt, dass zwar kein besonders schöner, nach Auffassung des Gerichts aber ein für Berliner Wohnhäuser durchschnittlicher und ordentlicher Zustand des Treppenhauses vorliegt. Das Treppenhaus hatte einen gleichmäßigen, wenn auch älteren Farbanstrich, auch der Anstrich der Treppenstufen und des Geländers waren in einem guten Zustand. Besondere Mängel waren nicht festzustellen. Soweit vereinzelt Putzschäden im Eingangsbereich sowie kleinere Farbabplatzungen im Treppenhaus vorhanden waren, führt dies zu keiner anderen Beurteilung. Das Treppenhaus war zudem sauber, größere Schäden am Linoleumboden waren für das Gericht nicht erkennbar.”

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Liegt das wohnwerterhöhende Merkmal “Einhebelmischbatterie” vor, wenn nur einer von den beiden im Bad vorhandenen Wasserhähnen an Badewanne und Waschbecken mit einer Einhebelmischbatterie ausgestattet ist?

Die Antwort des Amtsgerichts Mitte (AG Mitte – 7 C 43/14, Urteil vom 04.02.2015) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das AG Mitte in seiner vorgenannten Entscheidung unter I. 2. a. wie folgt aus: “Die Einhebelmischbatterie am Waschbecken war nicht wohnwerterhöhend zu berücksichtigen, da insoweit nur einer von den beiden im Bad vorhandenen Wasserhähnen an Badewanne und Waschbecken mit einer Einhebelmischbatterie ausgestattet ist. Unabhängig von der Überlegung, dass Hintergrund der positiven Bewertung einer Einhebelmischbatterie die Möglichkeit der energiesparenden Verwendung von Warmwasser oder (auch), der Bedienungskomfort ist, trifft dieses Merkmal nur zu, wenn Einhebelmischbatterien zumindest in der überwiegenden Anzahl der Badezimmereinrichtung vorhanden sind (LG Berlin, Urteil vom 25.11.2014, Az.: 67 S 365/14, bislang unveröffentlicht). Wohnwerterhöhend kann daher nicht nur ein einziger Wasserhahn sein.”

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

NOZ am 07.07.2015: „Heuschreckensteuer“ geplant!

Bremen: Rot-Grün will Immobilienspekulanten abschrecken!

Die rot-grüne Koalition in Bremen möchte eine „Heuschreckensteuer“ einführen, um den Grunderwerb durch Immobilienspekulanten „stark zu beschneiden“. So steht es in der jetzt bekannt gewordenen Endfassung der Koalitionsvereinbarung für die neue Wahlperiode nach der jüngsten Bürgerschaftswahl.

Demnach sollen Finanzinvestoren oder Immobilienkonzerne, die an der Weser größere Wohnungsbestände aufkaufen, statt bisher 5,5 Prozent Grunderwerbssteuer künftig 19 Prozent zahlen. Ab welcher Menge von Wohnungen der Zuschlag fällig wird, ist noch offen. Denkbar seien hundert zusammenhängende Wohneinheiten pro Jahr, vielleicht aber auch 50 oder 150, …

http://www.noz.de/lokales-dk/bremen/artikel/593323/bremen-rot-grun-will-immobilienspekulanten-abschrecken

Der AMV verweist hierzu auf seine Pressemitteilung 42/2015 vom 09.07.2015 –  “Heuschreckensteuer” in Berlin für Portfoliokäufer? (abrufbar unterhttps://www.facebook.com/notes/alternativer-mieter-und-verbraucherschutzbund-ev/pressemitteilung-422015/1610185069255961):

“Schaut man sich allein das “Schicksal” der fast 2.800 ehemaligen Wohneinheiten der GSW in der Großsiedlung Heerstraße an, die keine 18 Monate nach Übernahme der GSW durch die Deutsche Wohnen AG bereits an die in Berlin-Schöneberg ansässige ADO Properties respektive die ADO Immobilien Management GmbH weiter veräußert wurden, so zeigt sich, dass auch in Berlin über eine “Heuschreckensteuer” nachgedacht werden sollte,” sagt der 1. Vorsitzende des AMV, RA Uwe Piper. “Viele Großsiedlungen in Berlin sind unter Instandhaltungsgesichtspunkten in keinem guten Zustand und bieten sich als Spekulationsobjekte für “Heuschrecken”, denen es ausschließlich um Gewinnabschöpfung und nicht um Werterhaltung geht, an, sodass Handlungsbedarf im Interesse der Mieterinnen und Mieter besteht,”ergänzt Piper. “Eine Heuschreckenspekulationssteuer würde helfen, das Monopoly der Heuschrecken auf dem Berliner Immobilienmarkt uninteressant zu machen und somit die Mieterinnen und Mieter schützen,” meint Piper.

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Zeitung am 08.07.2015: Neues Gesetz zeigt Wirkung – Die Mietpreisbremse lässt in Berlin die Mieten sinken!

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Mietpreisbremse im Juni sind die Mieten für freie Wohnungen in Berlin erstmals seit 2009 spürbar gesunken. Das geht aus einer Analyse des Portals ImmobilienScout 24 hervor, die jetzt vorgestellt wurde.

Das Immobilienportal hat ein Minus von drei Prozent seit 1. Juni errechnet, in den 18 Monaten zuvor seien die sogenannten Angebotsmieten um durchschnittlich 0,3 Prozent im Monat gestiegen, heißt es. Demnach lagen die Angebotsmieten im Januar 2015 bei 8,50 Euro pro Quadratmeter, im Mai waren es 8,80 Euro. Im Juni, nach Einführung der von viel Skepsis begleiteten Mietpreisbremse, betrugen neue Mieten durchschnittlich 8,53 Euro.

http://www.berliner-zeitung.de/wohnen/neues-gesetz-zeigt-wirkung-die-mietpreisbremse-laesst-in-berlin-die-mieten-sinken,22227162,31178058.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Zeitung am 07.07.2015 – IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Eder: „Was wir hier Wohnungsnot nennen, ist ein Witz“!

Die Initiative Mietenvolksentscheid will Wohnen in Berlin sozialer machen und sammelte bereits Zehntausende Unterschriften. Die IHK kritisiert den geplanten Volksentscheid scharf und warnt vor hohen Kosten für die Steuerzahler.

Eder sagte: „Berliner Steuerzahler sollen dafür zahlen, dass Hartz-IV-Empfänger zu sechs Euro Miete pro Quadratmeter eine Wohnung in Mitte haben – damit würden die frei verfügbaren Investitionsmittel des Landes aufgebraucht werden.“ Stattdessen sprach er sich dafür aus, „das Geld in die Bildung und Qualifizierung dieser Menschen“ zu stecken, „damit sie sich mit Arbeit eine Wohnung leisten können“.

Er forderte den Senat zu einer klaren und eindeutigen Stellungnahme auf. „Der Senat sollte in der Auseinandersetzung um den Volksentscheid klare Kante zeigen und sagen, dass es so nicht geht“, verlangte er. Auch Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) sollte „in dem Streit hart bleiben“. Es werde „Zeit zu sagen, was dieser Volksentscheid die Menschen kosten wird, wenn er Erfolg hat“.

Nach Ansicht des IHK-Hauptgeschäftsführers sei das Mietenproblem in Berlin bei weitem nicht so stark ausgeprägt wie in anderen Regionen oder Städten. „Was wir hier Wohnungsnot nennen, ist im Vergleich internationaler Metropolen ein Witz“, sagte er. In Bezug auf den Wohnungsmarkt „sind wir hier immer noch auf einer Insel der Glückseligen“. Eder zog einen direkten Vergleich zur britischen Hauptstadt: „Ich habe in London gelebt, da ist das hier ein Paradies.“

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/ihk-hauptgeschaeftsfuehrer-jan-eder–was-wir-hier-wohnungsnot-nennen–ist-ein-witz-,10809148,31146408.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Verbraucherzentrale Hamburg am 07.07.2015 – HDI: Aus für 43 Klauseln!

Das Landgericht Köln entschied mit einem Teil-Anerkenntnisurteil, dass die HDI Lebensversicherung in staatlich geförderten Verträgen für ihre fondsgebundene Riester-Rentenversicherung insgesamt 43 Klauseln, die Versicherungsnehmer benachteiligen, nicht mehr verwenden darf. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gemeinsam mit dem Bund der Versicherten (BdV) die HDI Lebensversicherung zunächst abgemahnt und dann verklagt.

http://www.vzhh.de/versicherungen/404031/hdi-aus-fuer-43-klauseln.aspx

Das Teil-Anerkenntnisurteil des Landgerichts Köln (LG Köln – 26 O 468/14, Urteil vom 09.06.2015) finden Sie unterhttp://www.vzhh.de/versicherungen/404067/HDI_Anerkenntnisurteil_LGKoeln_20150609.pdf