AMV im Lichte der Presse:

Spandauer Volksblatt am 25.08.2015 – Mieterin unterliegt gegen GSW: Gericht sieht aber formelle Mängel bei Heizkostenabrechnung!

Falkenhagener Feld. Das Amtsgericht Spandau hat am 7. August das am 10. Februar gegen die Wohnungsbaugesellschaft GSW ergangene Versäumnisurteil zur Rückzahlung von Betriebs- und Heizkosten an eine Mieterin in der Westerwaldstraße 1 aufgehoben.

Zugleich attestierte das Gericht der Heizkostenabrechnung einen formellen Mangel. So sei in den ersten drei Monaten 2012 von einem Heizflächenschlüssel ausgegangen worden, während erst danach Ablesewerte in die Rechnung eingingen. In diesem Falle könne der Mieter eine ordnungsgemäße Abrechnung verlangen oder eine eigene Rechnung aufstellen, die jedoch nachvollziehbar sein müsse. Das sei im vorliegenden Fall nicht geschehen.

Rechtsanwalt Uwe Piper, der die Mieterin vertritt und zugleich Erster Vorsitzender des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV) ist, sieht in diesem Aspekt einen Teilerfolg. Er vermutet, dass jetzt eine Prozessflut auf die GSW zukommen könnte, da insgesamt 1233 Mieter eine Neuabrechnung ihrer Heizkosten für 2012 verlangen könnten. Bei einer Neuberechnung müsse dann geschätzt werden, wobei für die Mieter ein Kürzungsrecht von 15 Prozent bestehe, was zu einem günstigeren Abrechnungsergebnis führen kann.

http://www.berliner-woche.de/falkenhagener-feld/wirtschaft/mieterin-unterliegt-gegen-gsw-gericht-sieht-aber-formelle-maengel-bei-heizkostenabrechnung-d83278.html