Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen wird verstärkt!

Die Bundesregierung hat am 29.07.2015 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen beschlossen.

Kernstück des Gesetzentwurfs ist die Einführung der Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen. Die Straftatbestände erfassen Verhaltensweisen, bei denen Vorteile dafür erfolgen, dass ein Angehöriger eines Heilberufs bei bestimmten heilberuflichen Entscheidungen einen anderen im Wettbewerb unlauter bevorzugt oder seine berufsrechtliche Pflicht zur heilberuflichen Unabhängigkeit verletzt. Bestechungsgelder, die für die Beeinflussung des Verordnungsverhaltens von Ärzten oder für die Zuführung von Patienten erfolgen, sollen künftig strafbar sein. Die Straftatbestände erfassen alle Heilberufsgruppen, die für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordern. Sie unterscheiden insbesondere nicht zwischen der privatärztlichen und vertragsärztlichen Versorgung.

„Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt den Wettbewerb, verteuert medizinische Leistungen und untergräbt das Vertrauen von Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen. Wegen der erheblichen sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung des Gesundheitswesens ist korruptiven Praktiken in diesem Bereich auch mit den Mitteln des Strafrechts entgegenzutreten.“, betonte Bundesminister Heiko Maas.

„Patientinnen und Patienten haben ein Recht darauf, von ihrem Behandler die für sie beste Versorgung zu erhalten und nicht diejenige, welche dem Behandler am meisten einbringt. Klar ist aber auch: Die weit überwiegende Mehrzahl der Ärzte sowie sonstiger Erbringer von Gesundheitsleistungen sind ehrlich und setzten sich täglich für das Wohl ihrer Patienten ein. Diese wollen wir schützen. Daher schaffen wir klare Regeln für strafbares Verhalten und geben so den Ermittlungsbehörden die Möglichkeit an die Hand, allein gegen die „schwarzen Schafe“ im Markt einzuschreiten“, so Maas weiter.

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Transfer/Kurzmeldungen/20150729_Korruption_Gesundheitswesen.html