Bundesministerium der Finanzen am 15.06.2015: Zahlungskonto für Alle!
Am 17. September 2014 ist die Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen 2014/92/EU in Kraft getreten (kurz: Zahlungskontenrichtlinie). Die Richtlinie ist bis zum 18. September 2016 ins deutsche Recht umzusetzen. Das Gesetzesvorhaben steht unter der gemeinsamen Federführung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Das Inkrafttreten des künftigen Zahlungskontengesetzes, mit dem jedem Verbraucher der Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen eingeräumt wird, ist für Anfang 2016 geplant.
Die wesentliche Neuerung stellt das Recht eines jeden Verbrauchers auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen dar. Ein solches Konto soll alle Funktionen umfassen, die zur Eröffnung, Führung und Schließung eines Zahlungskontos und der damit verbundenen Zahlungsdienste erforderlich sind. Mit diesem Recht soll der Kontenlosigkeit entgegengewirkt werden Das Recht auf Zugang zu einem solchen Zahlungskontogeht über die bisherigen Empfehlungen deutscher Kreditinstitute und die Selbstverpflichtung der Sparkassen weit hinaus: Insbesondere können Verbraucher Konten dann auch in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eröffnen.