Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

n-tv am 04.08.2015: Reparaturen in der Mietwohnung – Wer muss zahlen?
Zugige Fenster, ein undichtes Dach und defekte technische Anlagen: Große Reparaturen im Haus oder in der Wohnung sind nicht die Sache des Mieters. Der muss nur für kleine Dinge aufkommen.

Große Reparaturen im Haus oder in der Wohnung sind Sache des Vermieters. Er muss die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Lediglich für Schönheitsreparaturen wie Anstreichen und Tapezieren und für Kleinreparaturen, etwa einen tropfenden Wasserhahn, kann die Verantwortlichkeit auf die Mieter geschoben werden.
Wenn eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag steht, darf der Mieter vom Vermieter keinesfalls beliebig oft zur Kasse gebeten werden. Es muss eine Grenze vereinbart werden. In der Rechtsprechung werden bis zu 9 Prozent der Jahresmiete als legitim betrachtet.

http://www.n-tv.de/ratgeber/Wer-muss-zahlen-article15597821.html