Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Düsseldorfer Tabelle ab August 2015:

Im Durchschnitt gibt es etwa 3,3 Prozent mehr für unterhaltsberechtigte Kinder. Das sind die neuen Unterhaltssätze:

Einkommensstufen
in Euro
Altersstufen in Jahren
Unterhalt in Euro
0-5 6-11 12-17 volljährig
bis 1500 Euro 328 376 440 504
1501-1900 345 395 462 530
1901-2300 361 414 484 555
2301-2700 378 433 506 580
2701-3100 394 452 528 605
3101-3500 420 482 564 646
3501-3900 447 512 599 686
3901-4300 473 542 634 726
4301-4700 499 572 669 767
4701-5100 525 602 704 807
ab 5100 Euro nach den Umständen des Falles

So entwickelt sich der Mindestunterhalt:

Das OLG Düsseldorf erhöhte somit den Mindestunterhalt: Kindern stehen bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres statt 317 nun 328 Euro monatlich zu. Kinder vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres bekommen mindestens 376 statt zuvor 364 Euro, und der Mindestunterhalt eines Kindes ab dem 13. Lebensjahr bis zu Volljährigkeit steigt von bisher 426 Euro im Monat auf 440.

Der Unterhalt volljähriger Kinder berechnet sich nach dem Bedarfssatz der höchsten Altersstufe zuzüglich der Differenz zwischen der zweiten und dritten Altersstufe. Daraus ergeben sich 504 Euro statt 488 Euro.

Anfang 2015 stieg bereits der Selbstbedarf von Unterhaltspflichtigen – das ist der Mindestbetrag, den ein Unterhaltspflichtiger von seinem Einkommen für sich behalten darf:

Unterhaltspflichtig gegenüber… Selbstbehalt
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allg. Schulbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig 1080 Euro
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allg. Schulbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig 880 Euro
anderen volljährigen Kindern 1300 Euro
Ehegatten oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes 1200 Euro
eigenen Eltern 1800 Euro

In den 1080 beziehungsweise 880 Euro Selbstbehalt sind bis 380 Euro für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung enthalten. Der Selbstbehalt soll erhöht werden, wenn die Wohnkosten (Warmmiete) den ausgewiesenen Betrag überschreiten und nicht unangemessen sind.

http://www.t-online.de/eltern/erziehung/alleinerziehend/id_72046176/duesseldorfer-tabelle-2015-ab-august-wird-mehr-unterhalt-faellig.html