finanztip.de am 21.07.2015: Ärger im Urlaub – Reisemängel richtig reklamieren!
Das Wichtigste in Kürze:
Wer eine Pauschalreise mit mindestens zwei Leistungen (zum Beispiel Flug und Hotel) gebucht hat, hat Rechte aus seinem Reisevertrag, sofern Mängel auftauchen.
Die richtige und sofortige Reklamation vor Ort ist die Grundlage für Ihren Anspruch auf Erstattung.
Werden die Probleme während des Urlaubs nicht behoben, können Sie nach Ihrer Rückkehr einen Teil des Reisepreises zurückverlangen – allerdings nur innerhalb eines Monats.
Wie viel Sie verlangen können, hängt vom Ausmaß der Mängel ab. Die Höhe kann sich sogar auf den gesamten Reisepreis belaufen.
So gehen Sie vor:
Melden Sie Mängel präzise und unverzüglich dem Reiseleiter und fordern Sie Abhilfe.
Machen Sie Fotos, um die Probleme zu dokumentieren. Lassen Sie sich auch die Adressen von Zeugen geben.
Verlangen Sie nach Ihrer Rückkehr vom Veranstalter Geld zurück, sofern die Reiseleitung die Probleme vor Ort nicht behoben hat.
Nutzen Sie die sogenannte Frankfurter oder Kemptener Tabelle als Orientierungshilfe für die Höhe der Entschädigung.
Sie können für das entsprechende Schreiben an den Reiseveranstalter unseren Musterbrief verwenden.